Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord" der Stadt Nordhausen

16.01.2020 - 06.02.2020
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord" der Stadt Nordhausen (BP Nr. 113) beschlossen (BV/1151/2018). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 7 ha und umfasst die Flächen zwischen den Geschosswohnungsbauten der SWG/WBG in Nordhausen Nord sowie dem Einfamilienhausgebiet im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 "Rüdigsdorfer Weg" (BP Nr. 66) entlang der Straßen „Zum Gumpetal“/ "Zur schönen Aussicht". Die östliche Abgrenzung bildet ebenfalls die Straße "Zur schönen Aussicht", während die Stolberger Straße den südöstlichen Rahmen bildet. Der Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des o.g. Planverfahrens vorgesehen werden: Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und FFH – Erheblichkeitseinschätzung zum Bebauungsplan sowie die Einholung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.

Gemäß § 3 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich zu unterrichten. Ziel ist es der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu werden der Vorentwurf des BP Nr. 113 und seine Begründung öffentlich ausgelegt in der Zeit:

vom 20.01.2020 bis einschließlich 03.02.2020

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr


Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitbeteiligung sind zudem alle Interessierten am 05.02.2020, um 18:00 Uhr im Begegnungszentrum Nordhaus (Stolberger Straße 131) zu einer Bürgerversammlung eingeladen, bei der die grundsätzlichen Planungsziele eingehend erläutert werden.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Nordhausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Nordhausen, den 13.01.2020

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.



Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de zur Übersicht
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.