Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 53A „An der Alten Leipziger Straße – 1. Änderung“ (OT Bielen) der Stadt Nordhausen

15.01.2020 - 26.02.2020
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53A „An der Alten Leipziger Straße – 1. Änderung“ (OT Bielen) der Stadt Nordhausen (BP Nr. 53A) beschlossen (BV/0120/2019). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53A "An der Alten Leipziger Straße – 1. Änderung" (OT Bielen) der Stadt Nordhausen soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB durchgeführt werden.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,7 ha und umfasst das nördlich der Nordhäuser Straße sowie östlich bzw. südlich der Alten Leipziger Straße gelegene Gelände des Landgasthofes „Zur Goldenen Aue“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53A (BP Nr. 53A) überlagert dabei einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 53 „An der Alten Leipziger Straße“ (OT Bielen) der Stadt Nordhausen (BP Nr. 53). In diesem Bereich ist der BP Nr. 53A als erste Änderung des BP Nr. 53 zu verstehen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem nachfolgenden Übersichtsplan sowie der Planskizze zu entnehmen.

Wesentliches Ziel der Planung:
Der Landgasthof „Zur Goldenen Aue“ soll zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung des Standortes erweitert werden. Dafür sollen weitere Übernachtungsmöglichkeiten in Form von barrierefreien Ferienzimmern bzw. -wohnungen geschaffen werden. Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss der BP Nr. 53 geändert werden.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53A „An der Alten Leipziger Straße – 1. Änderung “ (OT Bielen) gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/0120/2019).
Der Entwurf des BP Nr. 53A, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich aller Anlagen liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:

vom 23.01.2020 bis einschließlich 25.02.2020

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Nordhausen, den 07.01.2020

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.



Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de
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