Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 114 "Hallesche Straße / Marienweg" der Stadt Nordhausen

10.04.2019 - 29.05.2019
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Hallesche Straße / Marienweg" der Stadt Nordhausen (BP Nr. 114) beschlossen (BV/1228/2019). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Hallesche Straße / Marienweg" der Stadt Nordhausen soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB soll gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,7 ha, befindet sich in der Kernstadt Nordhausen und umfasst das Gebiet nördlich der Halleschen Straße, westlich des Sonderpostenmarktes Thomas Philipps, östlich der Garagenanlage an der Klostergasse und südlich der Hangkante des Geländes des zukünftigen DRK Wohn- und Betreuungszentrums am Marienweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 (BP Nr. 114) ist, soweit er einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 16 „Klosterhof - Hallesche Straße - Marienweg“ der Stadt Nordhausen (BP Nr. 16) überlagert, als zweite Änderung des BP Nr. 16 zu verstehen. Der genaue Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:
Anlass der eingeleiteten Planung sind die Erweiterungsabsichten zweier im Geltungsbereich des BP Nr. 114 ansässige Unternehmen. Diese beabsichtigen die nördlich an ihre jeweiligen Firmengrundstücke angrenzenden Flächen zu erwerben und baulich zu nutzen. Der Bebauung der Grundstücke steht bislang der Bebauungsplan Nr. 16 „Klosterhof - Hallesche Straße - Marienweg“ der Stadt Nordhausen (in Kraft seit 5.3.97) entgegen. Dieser setzt in diesem Bereich eine die Grundstücke rückwärtig erschließende Straße fest. Diese Straße wurde seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 16 nicht realisiert und eine Umsetzung dieser ist zukünftig, mit Verweis auf den deutlichen Rückgang der verkehrlichen Belastung im Bereich der Halleschen Straße nicht erforderlich. Um nun die betreffenden Grundstücke für die anliegenden Unternehmen nutzbar zu machen, bedarf es hier einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 "Hallesche Straße / Marienweg" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/1310/2019). Der Entwurf des BP Nr. 114, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich aller Anlagen liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:



vom 25.04.2019 bis einschließlich 29.05.2019

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Nordhausen, den 03.04.2019

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.



Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de
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