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Quarantäne-Regelungen in Thüringen werden an Omikron-Variante angepasst

Thüringen setzt mit einem neuen Erlass die gemeinsam von Bund und Ländern am 7. Januar 2022 beschlossenen Regelungen für die Absonderung für Kontaktpersonen bzw. Infizierte mit der Omikron-Variante um.
Der Erlass tritt am 11. Januar 2022 in Kraft und gilt bis auf weiteres.
Bild: Quarantäne-Regelungen in Thüringen werden an Omikron-Variante
Quarantäne-Regelungen in Thüringen werden an Omikron-Variante (Foto: TMASGFF)

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Mit dem neuen Quarantäne-Erlass setzen wir in Thüringen die bundeseinheitlichen Regelungen im Umgang mit der Omikron-Variante um. Durch die Verkürzung der Absonderungsdauer und der Möglichkeiten des ‚Freitestens‘ schaffen wir Vorsorge zur Absicherung der kritischen Infrastruktur. Wichtiges Ziel bleibt weiterhin das Erreichen einer hohen Impfquote. Daher mein Appell an alle: Lassen Sie sich impfen bzw. boostern! Schützen Sie sich und andere vor einer schweren Erkrankung!“
Die neuen Regelungen im Überblick:
Wenn im Einzelfall eine Infektion mit der Variante Omikron nachgewiesen wurde oder ein konkreter Verdacht besteht, wird der Handlungsrahmen für Quarantäne- bzw. Isolationsanordnungen wie folgt festgelegt:
Für Kontaktpersonen (häusliche Quarantäne) gilt:

Für Infektions- bzw. Verdachtsfälle (häusliche Isolation) gilt:

Die Festlegung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen muss Art und Ausmaß des allgemeinen Infektionsgeschehens sowie örtliche Besonderheiten der Infektionslage berücksichtigen. Das zuständige Gesundheitsamt kann daher beim Anordnen von Maßnahmen, gerade im Hinblick auf örtliche Besonderheiten der Infektionslage, bei seinen Entscheidungen von diesen Standard-Regeln abweichen.

Der Erlass ist unter dem folgenden Link auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/20220111_Absonderungserlass_Omikron-Variante.pdf

www.nordhausen.de/news/news_lang.php?ArtNr=29105