Meldung

Aus dem 25. Stadtrat der Stadt Nordhausen

Donnerstag, 29. September 2022, 14:12 Uhr
Verpflegungsentgelt  (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Verpflegungsentgelt (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in der gestrigen 25. Sitzung unter anderem folgende Beschlüsse getroffen:

Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich Personalentwicklungskonzept
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat den Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 mit einer Änderung beschlossen. Statt der eingeplanten Mehrkosten für die Errichtung eines Parkplatzes in Nordhausen Nord, wurden die Gelder durch Änderungsanträge des Oberbürgermeisters als Einreicher sowie der Stadtratsfraktion Die Linke der auskömmlichen freiwilligen Übernahme des Verpflegungsentgelts durch die Stadt Nordhausen für die Kindergärten im Jahr 2022 zugeführt. Trotz der derzeit noch positiven Entwicklungen der Gewerbesteuer 2022 führen die Veränderungen im Nachtragshaushalt insgesamt zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses.

Anpassung Eintrittspreise Badehaus und Freibadeeinrichtungen sowie Zeltplatzgebühren der Badehaus Nordhausen GmbH
Auf der Grundlage der allgemeinen Kostenentwicklung, insbesondere durch die 23 %ige Steigerung bei den Personalkosten in den letzten Jahren sowie den drastischen Energiekostensteigerungen ab 2023 von ca. 400.000 Euro, folgte der Stadtrat dem Vorschlag der Geschäftsführung der Badehaus Nordhausen GmbH (in Abstimmung mit der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH) und beschloss eine Anpassung der Eintrittspreise für das Badehaus Nordhausen sowie für die Freibadeinrichtungen und den Zeltplatz „Bielener Kiesgewässer“ ab dem 1. Januar 2023.

Durchführung des Rolandsfestes von 2024 bis 2030
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat beschlossen, die Durchführung der Rolandsfeste 2024 bis 2030 durch die Stadtverwaltung Nordhausen unter Einbeziehung der städtischen Unternehmen veranstalten zu lassen. Dem Ausschuss für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus ist bis Ende März des jeweiligen Jahres eine Budgetplanung vorzulegen. Die Abrechnung des Rolandsfestes ist diesem Ausschuss bis drei Monate nach Ende des Festes vorzulegen. Zur Sicherung des Veranstaltungsablaufes der Jahre nach 2030 wird bereits bei der Auswertung des Rolandsfestes 2028 eine BV über die Durchführung des Rolandsfestes ab 2031 vorgelegt und abgestimmt.

Finanzierung der Gemeinschaftsverpflegung in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nordhausen 2023
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat beschlossen, im Rahmen der sozialen Daseinsfürsorge, auch 2023 die Eltern zu entlasten und das technische Personal für die Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung der Verpflegung zu bezuschussen. Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten mit der weiteren Förderung für das kommende Jahr Handlungssicherheit sowie einen Rahmen für eine mögliche sozialverträgliche Veränderung in der Gebührenstruktur.

Straßenneubenennung nach dem ehemaligen Bürgermeister Dr. Manfred Schröter
Die Stadt Nordhausen ehrt, auf Wunsch der Familie und Angehörigen, mit dem Stadtratsbeschluss zur Vergabe des Straßennamens für die Zuwegung zwischen Beethovenring und Gehegeplatz in Nordhausen als „Dr.-Manfred-Schröter-Weg“, den ersten demokratisch und frei gewählten Bürgermeister nach der Wiedervereinigung.

Frau Agnes Czosnykowski wurde als ehrenamtliche Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen durch den Stadtrat berufen.

Auflösung des Gewässerunterhaltungsverbandes "Harzvorland"
Die Stadt Nordhausen und die Gemeinden Urbach, Görsbach und Hohenstein sind Verbandsmitglieder des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“. Der Verband nahm im Jahr 2000 seine Arbeit auf der rechtlichen Grundlage seiner Verbandsatzung auf. Im Jahr 2020 hat der Freistaat Thüringen auf dem gesamten Landesgebiet Gewässerunterhaltungsverbände zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung per Gesetz gegründet. Durch die Gründung der Zwangsverbände musste der Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“ die Aufgabe der Gewässerunterhaltung für die Gewässer zweiter Ordnung (§ 30; § 31; § 57 ThürWG, betrifft ausschließlich die Freihaltung des Abflussprofils) an den neu gegründeten Verband abgeben. Die Stadt Nordhausen ist somit per Gesetz Verbandsmitglied des Verbandes „Helme/Ohne/Wipper“. Daher wurde die Auflösung des GUV „Hazvorland“ nun durch den Stadtrat beschlossen.
Ergänzend dazu wurden Beschlüsse zu einer Vereinbarung zur Regelung der Auflösung und der grundsätzlichen Zuständigkeiten nach der Auflösung des GUV „Harzvorland“ sowie zur Übertragung von Grundstücken des Gewässerunterhaltungsverbandes "Harzvorland" auf die Stadt Nordhausen durch den Stadtrat beschlossen.

Die Stadträte haben beschlossen, dass die Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH zukünftig den Straßenwinterdienst für die Stadt Nordhausen erfüllen soll. Der Vertrag soll den bisherigen mit der Stadtwerke Nordhausen - Stadtwirtschaft GmbH bestehenden Vertrag ersetzen. Eine Neufassung des Vertrages war dringend notwendig, da der alte Vertrag aus dem Jahr 1998 stammte und einer Überarbeitung und Anpassung bedurfte.
Daneben informierte Oberbürgermeister Kai Buchmann u.a. über die Einwohnerversammlung vom 21. September 2022.
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