Meldung

Aus der 22. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen

Donnerstag, 02. Juni 2022, 12:15 Uhr
Nordhausen (psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner gestrigen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen der Zuschüsse für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Haushaltsjahr 2022
Der Stadtrat hat die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen der Zuschüsse für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Für die Finanzierung der anteiligen Betriebskosten der Kindertagesbetreuung in den von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten werden zur Deckung überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 860.500 € umgesetzt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen/-einzahlungen aus Gewerbesteuer.

Des Weiteren wurden die fristgerechte Einreichung der Stellungnahme der Stadt Nordhausen zum Entwurf des Jugendförderplanes 2023 bis 2027 des Landkreises Nordhausen beschlossen.

Überplanmäßige Auszahlungen zur Planung (Leistungsphasen 1-3) der "Sanierung der Wallrothstraße mit Hangsicherung, Straßenbau und Geh- und Radweganordnung" Wallrothstraße (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Wallrothstraße (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Die Stadtverwaltung legte dem Stadtrat am 23. Februar 2022 einen Grundsatzbeschluss zur Priorisierung der notwendigen Baumaßnahme Wallrothstraße vor. Jetzt konnte eine erste Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses erfolgen. Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 340.000 Euro für die Planungskosten der Leistungsphasen 1. bis 3. Damit ist die fristgerechte Beantragung von Fördermitteln zur Umsetzung der „Sanierung der Wallrothstraße mit Hangsicherung, Straßenbau und Geh- und Radweganordnung“ sichergestellt.

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord" der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen stimmte dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord" der Stadt Nordhausen zu. Grundsätzliches Ziel ist es den Bereich der „Hanglandschaft“ städtebaulich neu zu ordnen und zum Zwecke der Bebauung mit Wohngebäuden zu entwickeln. Vorgesehen sind ca. 60-70 Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel,- und Reihenhausbebauung. Zwei Mehrfamilienhäuser mit 30 Wohneinheiten (teilweise barrierefrei) sind bereits errichtet worden. Es soll hier ein verträglicher Übergang zwischen den Geschosswohnungsbauten der SWG/WBG im Stadtumbaugebiet 2.2 Nordhausen-Nord und dem Einfamilienhausgebiet des BP Nr. 66 geschaffen werden. In diesem Zuge ist es im Übergangsbereich notwendig, Teile des BP Nr. 66 mit zu überplanen.
Als Teil des Stadtumbaugebietes (SUG) Nordhausen-Nord ist die Weiterentwicklung der Flächen zu einem attraktiven Wohnstandort das abgestimmte Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030 der Stadt Nordhausen (ISEK 2030). Um in diesem Zusammenhang eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Als städtebauliches Konzept für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 113 dient der beschlossene Rahmenplan „Klimagerechte Quartiersentwicklung Nordhausen-Nord“, hier der Bereich der sogenannten Hanglandschaft.

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 116 „Sonderstandort Einzelhandel Hallesche Straße – Roßmannsbach“ der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat hat gestern die Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 116 „Sonderstandort Einzelhandel Hallesche Straße – Roßmannsbach“ der Stadt Nordhausen beschlossen. Das Vorhaben steht dabei in keinem grundlegenden Konflikt mit dem beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen ist das Plangebiet als Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt.

Rücknahme des Widerspruchs gegen die Kreisumlage 2020
Der Stadtrat beschloss, den Widerspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage 2020 zurückzunehmen, den er im Dezember 2020 fristgerecht gegen die Berechnung der Kreisumlage einlegte. Nach erfolgter Einsichtnahme beim Landratsamt Nordhausen und Überprüfung wurde festgestellt, dass die durch die Stadt ermittelte Fehlerquote unterhalb der im Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes festgelegten Geringfügigkeitsgrenze von 1% des Umlagesatzes liegt. Der Widerspruch hat damit keine Aussicht auf Erfolg und wurde deshalb zurückgenommen.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat das Betriebswerk der Forsteinrichtung für die kommunalen Wälder und deren Beförsterung durch das Forstamt Bleicherode – Südharz für den Zeitraum 2022 bis 2029 sowie die Ermächtigung des Oberbürgermeisters beschlossen, den in der Anlage 2 befindlichen Dienstleistungsrahmenvertrag Rohholzverkauf mit dem Forstamt Bleicherode-Südharz abzuschließen.

Vergabe von Leistungen für die Unterhaltsreinigung der Verwaltungsgebäude Rathaus, Stadthaus, Neues Rathaus und Postgebäude
Die Unterhaltsreinigungen der Verwaltungsgebäude Rathaus, Stadthaus, Neues Rathaus sowie Postgebäude werden für eine Laufzeit von längstens vier Jahren an die Firma Cleantec Gebäudereinigung GmbH, Löbnitzstraße 2 aus 99734 Nordhausen vergeben.
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