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Fortführung der Jugendarbeit in Salza/Krimderode und Nordhausen-Ost im Zeitraum 2023 bis 2027

Donnerstag, 16. September 2021, 14:52 Uhr
Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen wird sich auch für die Jahre 2023 bis 2027 in dem neu zu erstellenden Jugendförderplanes des Landkreises Nordhausen in den Wirkungskreisen Salza/Krimderode und Nordhausen-Ost entsprechend der Zielsetzungen engagieren. Dazu soll der Ausschuss für Generationen, Bildung und Sport ermächtigt werden, die Belange der Stadt Nordhausen in die Jugendförderplanung einzubringen und zu vertreten und den Prozess der Aufstellung zu begleiten. Das beschlossen die Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung.

Im aktuellen Jugendförderplan sind für die Stadt Nordhausen folgende vier Wirkungskreise mit Bedarf für sozialraumorientierte Jugendzentren ausgewiesen: 1. Zentrum/Altstadt/Nord, 2. Bahnhof/Niedersalza, 3. Salza/Krimderode unWirkungskreis 4: Nordhausen-Ost. Dabei werden die Wirkungskreise 1 und 2 durch den Landkreis bzw. den Freistaat Thüringen finanziert. Für die Wirkungskreise 3 und 4 hat die Stadt im Rahmen ihrer Verpflichtungen nach § 2 der Thüringer Kommunalordnung die finanzielle Verantwortung übernommen. Fachlich ist die Arbeit beider Jugendzentren am Jugendförderplan des Kreises orientiert, dem Jugendamt obliegt auch die fachliche Begleitung und Beratung. Da der aktuelle Jugendförderplan zum 31.12.2022 ausläuft, ist die Fortschreibung für den Zeitraum 2023 bis 2027 derzeit in Arbeit. Die enge Ausrichtung der durch die Stadt geförderten Jugendarbeit am Jugendförderplan des Landkreises ist notwendig, um die bereits in der aktuellen Förderperiode vereinbarte fachliche Begleitung des Landkreises in Anspruch nehmen zu können. Diese fachliche Begleitung ist durch die Stadtverwaltung nicht zu leisten und generell Aufgabe des Landkreises.
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