Meldung

Beschlüsse der 16. Stadtratssitzung der Stadt Nordhausen vom 14. Juli

Donnerstag, 15. Juli 2021, 12:39 Uhr
Roland mit Rathaus (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Roland mit Rathaus (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Ehrensold für ehemalige Ortsbürgermeister von Leimbach und Bielen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat beschlossen, dem ehemaligen Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Leimbach, Herrn Manfred König, ab dem 1. Mai 2021 Ehrensold in Höhe von monatlich 159,00 Euro und dem ehemaligen Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Bielen, Herrn Udo Förster ab dem 1. Januar 2021 Ehrensold in Höhe von monatlich 156,00 Euro zu bewilligen.
Gemäß dem Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) kann einem ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister Ehrensold gezahlt werden, wenn er sein Amt in derselben Gemeinde mindestens 10 Jahre lang innegehabt und das 60. Lebensjahr vollendet hat oder dienstunfähig ist. Herr König war von 2009 bis 2021 als Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Leimbach und Herr Förster war 10 Jahre von 1999 bis 2009 als Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Bielen tätig. Beide haben das 60. Lebensjahr vollendet. Der monatliche Ehrensold beträgt ein Drittel der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung.

Vergabe von Bauleistungen
Damit die Integration der Ausfahrt der neuen Feuerwache auf den Kreuzungsbereich Taschenberg/Hallesche Straße nicht erst mit Inbetriebnahme der Feuerwache erfolgt, hat der Stadtrat den Auftrag für die Bauleistungen für den Straßenausbau der „Zorgestraße“ im Bereich der Feuerwehrzufahrten an die Firma Granitbau Nordhausen GmbH in Höhe von 264.668,24 € (brutto) vergeben.
Im Zuge des Neubaus der Feuerwehr in Nordhausen soll die Zorgestraße, zwischen dem Knotenpunktbereich Hallesche Straße und der neuen Feuerwehrzufahrt gegenüberliegend der derzeitigen Ein- und Ausfahrt des Einzelhandels, in Teilen grundhaft erneuert werden. Hintergrund ist die Gewährleistung einer freien Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall. Dazu soll die Zorgestraße von zwei auf drei Fahrspuren erweitert werden. Darüber hinaus sind durch den Wasserverband Nordhausen und die Energieversorgung Nordhausen ebenfalls Leitungstrassen zu verlegen bzw. zu erneuern.

Des Weiteren hat der Stadtrat zwei Bauaufträge für die Sanierung und Erweiterung des Theaters wie folgt vergeben: Das Los 313 Wärmedämmverbundsystem (WDVS) erhielt die Firma Passnorm Bau GmbH aus Crimmitschau in Höhe von 292.857,11 Euro und die Firma HEPRO Trennwandtechnik GmbH Nordhausen erhielt den Auftrag für Trockenbauarbeiten in Höhe von 258.217,56 Euro.

Erneuerung des Zauns am Hauptfriedhof
Der Stadtrat hat die Errichtung eines Schmuckzaunes am Hauptfriedhof, Stresemannring nach denkmalpflegerischen Aspekten beschlossen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten zur Erneuerung der Zaunanlage betragen 50.000 Euro. Aufgrund gestiegener Materialkosten im Metallbau ist die Umsetzung der Mittel aus dem Produktsachkonto GS „Albert-Kunz-Schule“ notwendig.
Mit dieser Maßnahme soll in drei Bauabschnitten die Herstellung der Sicherheit der Friedhofsanlage erfolgen. Im 1. Bauabschnitt soll ein Schmuckzaun auf der Westseite des Geländes entlang des Stresemannrings errichtet werden, der sich an den vorhandenen historischen Schmuckelementen im Haupteingangsbereich orientiert.
Der Hauptfriedhof Nordhausen wurde zu Beginn des letzten Jahrhunderts nach Entwürfen des Stadtgarteninspektors Wilhelm Rohschild auf einem 12 ha großen Gelände am Stresemannring errichtet und steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz. Die Pfosten stammen aus der Errichtungszeit 1912, die Maschendrahtzaunanlage wurde in der 2. Hälfte des 20. Jahrhundert diskontinuierlich ausgebessert. Die Zaunanlage befindet sich derzeit in einem baulich desolaten Zustand.

Aufgabenträgerschaft im öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat hat mehrheitlich die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet der Stadt Nordhausen zum 01.01.2023 an den gesetzlich zuständigen Aufgabenträger Landkreis Nordhausen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu stärken, nicht beschlossen.

Stadt Nordhausen fördert schrankenlos e.V.
Der Stadtrat beauftragte in seiner jüngsten Sitzung den gemeinnützigen Träger schrankenlos e.V. Nordhausen zur Durchführung von Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Betreuung für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Nordhausen mit Migrationshintergrund und fördert den Verein deshalb vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in Höhe von 30.000 Euro.
Der schrankenlos e. V. Nordhausen habe sich im Interessenbekundungsverfahren 2017 mit einer realistischen und schlüssigen Konzeption sowie auf Grund langjähriger Erfahrungen und Aktivitäten im Bereich der Migrationshilfe durchgesetzt, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Tätigkeit des Vereins orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen der Flüchtlingshilfe zur Unterstützung von Menschen ausländischer Herkunft bei der Bewältigung von Übergängen bis zur Integration in die Mehrheitsgesellschaft. Dieser Prozess erfolge in kleinen Schritten und auf Grund seiner Vielfältigkeit über einen längeren Zeitraum. Deshalb sichere ein Bekenntnis zum jetzigen Zeitpunkt die finanzielle Basis und versetze den Träger in die Lage, bestehende Strukturen sowie vertragliche Verpflichtungen beibehalten zu können.

Weitergabe eines Zuschusses zum Umbau der Mehrzwecksporthalle, Humboldtgymnasium
Der Stadtrat hat die Weitergabe eines Zuschusses in Höhe von 406.264,00 € zur Finanzierung der Kosten für den Umbau der Mehrzwecksporthalle des Staatlichen Gymnasiums „Wilhelm v. Humboldt“ an den Bauherrn und Eigentümer, die Service Gesellschaft des Landkreises Nordhausen mbH, beschlossen.
Die Gesamtkosten des Umbaus betragen 2.592.903,00 €. Davon sind 406.264,00 € im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig. Nach gemeinsamen Bemühungen konnten der Landkreis und die Stadt eine Förderung im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms „Stadtumbau-Aufwertung“ erreichen.
Der Umbau der Mehrzwecksporthalle ist Teil der umfassenden Neugestaltung des innerstädtischen Schulstandortes. Das Projekt trägt der weiteren Stärkung der Altstadt hinsichtlich ihrer zentralen Funktionen bei und entspricht insofern den Sanierungszielen der Stadt.


Titelerneuerung „Fairtrade Town Nordhausen“
Seit mehr als 11 Jahren führt die Stadt den Titel „Fairtrade Town Nordhausen“. Die Stadträtinnen und Stadträte beschlossen in der 16. Stadtratssitzung, dass die Stadt Nordhausen weiterhin an der weltweiten Kampagne Fairtrade Town teilnehmen soll.

Bebauungsplan Halbinsel-Sundhäuser See geändert
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See beschlossen. Ursprünglich sah dieser Bebauungsplan vor, den Bereich zwischen dem Sundhäuser See und dem Forellensee mit einer freizeit- und ferienbezogenen Nutzung, z.B. für Ferienhäuser und Tauchsport, zu entwickeln. Jedoch wurde mit der schrittweisen Umsetzung seitens des Vorhabenträgers Seenlandschaft Südharz GmbH festgestellt, dass neben der nach wie vor angestrebten, jedoch zunehmend stockenden Vermarktung des Standortes zur Ferienhausnutzung das Kaufinteresse zur künftigen Nutzung der Grundstücke für Einfamilienwohnhäuser gewachsen ist. Aus diesem Grund soll nun die Art der baulichen Nutzung des Kernbereichs der Halbinsel in Allgemeines Wohngebiet (WA) mit ca. 70 Gebäuden geändert werden. Bei dieser Nutzungsfestsetzung sind neben dem „Wohnen“ weiterhin auch Räume oder Gebäude für Ferienwohnungen sowie „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ ausnahmsweise zulässig. Darüber hinaus sollen die Flächen im östlichen Bereich für touristische Nutzungen entwickelt werden (Camping-/ Zeltplatz, Ferienwohnungen und gastronomische Einrichtungen, freier Zugang zum See). Die Querung des gesamten Plangebietes durch einen Fahrradweg von der Helmestraße zur Ortsverbindungsstraße Bielen-Sundhausen ist weiterhin Bestandteil der Planung.
Der Beschluss wurde durch einen Änderungsantrag ergänzt. Zur Auslage des B-Plans soll die Stadtverwaltung das Entwicklungskonzept Kiesseen veröffentlichen.

"Kinderfreundliche Kommune" - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Nordhausen:
Die Stadt Nordhausen soll die Teilnahme an dem Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ beim Verein „Kinderfreundliche Kommunen – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands e.V.“ stellen. Im Rahmen dieses Antrages verpflichtet sich die Stadt Nordhausen, die Kosten und Antragsbedingungen zur Teilnahme am 4-jährigen Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ sicherzustellen eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Stadt Nordhausen mit o.g. Verein zu schließen

Alle Beschlüsse können unter www.nordhausen.de/allris eingesehen werden.
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