Meldung

Teilaufhebung Haushaltssperre vom 1. Februar 2021

Sonnabend, 03. Juli 2021, 10:00 Uhr
Die vom Bund und Land ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wirkten und wirken sich weiterhin massiv auf den städtischen Haushalt in diesem Jahr aus. Um darauf zu reagieren und eine finanzielle Schieflage der Stadt entgegen zu wirken sowie die Handlungsfähigkeit nicht zu gefährden, wurde am 1. Februar 2021 die angemessene Haushaltssperre in Höhe von 2.415.000 Euro ausgesprochen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Haushaltslage wurde zum 1. Juli 2021 gemäß § 22 ThürGemHV-Doppik ein Teil der Haushaltssperre in Höhe von 1.000.000 Euro aufgehoben. Entsprechend § 23 Abs. 1 ThürGemHV-Doppik wurden die Stadträte über diesen Schritt schriftlich sowie im Rahmen des Finanzausschusses vom 1. Juli über die Teilaufhebung informiert. Sollte sich abzeichnen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Nordhausen im Laufe des Haushaltsjahres weiterhin positiver entwickelt als zurzeit angenommen, wird die nun noch bestehende Haushaltssperre neu beurteilt.
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu betonen, dass die Teilaufhebung der Haushaltssperre bedeutet, dass bereits im Haushalt geplante Projekte und Einzelmaßnahmen umgesetzt werden können.

Für die Stadt Nordhausen wirkt sich weiterhin positiv aus, dass die Stadtverwaltung die im Jahr 2020 durch das Land Thüringen gewährte Kompensation für Gewerbesteuerverluste umgehend zurückzahlte. Nach den derzeitigen Erkenntnissen (ex post“) hat keine Kommune des Landkreises Nordhausen die Kompensationszahlungen einbehalten. Andere Kommunen in Thüringen stehen nun vor Rückforderungen des Landes. Dies führt u.a. zu verschärften Haushaltsproblemen. Denn eine Verzögerung der Rückzahlung hätte auch zur Zahlung von Verwahrentgelten geführt und somit den Haushalt in diesem Jahr noch zusätzlich belastet. Diese Thema wird in den FAQs auf www.nordhausen.de eingehend erklärt.
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