Meldung

Neue Thüringer Verordnung regelt weitere lokale Öffnungsschritte

Dienstag, 01. Juni 2021, 13:48 Uhr
Mit dieser Verordnung werden weitere lokale Öffnungsschritte für Landkreise und kreisfreie Städte, die stabil unter einer Inzidenz von 50 bzw. 35 liegen, definiert. Die Systematik der Bundes-Notbremse, die sich an den Inzidenzen der einzelnen Gebietskörperschaften orientiert, wird beibehalten.

Die neuen Regeln sollen einerseits eine schrittweise Rückkehr in einen normalen Alltag ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen nachhaltig vermeiden. Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse.

Für die Festlegung der Schwellenwerte in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zählen bereits die Inzidenzwerte vor Inkrafttreten dieser Verordnung. Eine Übersicht darüber, welche Maßnahmen in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ab morgen gelten, findet sich auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums.

Die Verordnung tritt am Mittwoch, den 2. Juni 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2021

Eine ausführliche Übersicht, welche Regeln bei welcher Inzidenz in Thüringen gelten:

Allgemeine Verhaltensregeln
Bei allen Öffnungsschritten gilt auch weiterhin: Beachten Sie auch weiterhin die allgemeinen Infektionsschutzregeln (AHA+L). Hygienekonzepte entsprechend der Thüringer Branchenregeln sind zu beachten und umzusetzen.
Informationen zum Über- und Unterschreiten der Schwellenwerte
Für das Über- und Unterschreiten der Schwellwerte gelten – im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundes-Notbremse“) folgende Regeln:
  • Unterschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert von 100 bzw. 50 oder 35 so treten an dem übernächsten Tag Lockerungen in Kraft.
  • Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 35 bzw. 50 gelten dort ab dem übernächsten Tag wieder strengere Maßnahmen. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Wert von 100 bzw. 150 oder 165 gelten dort die Maßnahmen der "Bundes-Notbremse".


Datenbasis für die Inzidenzwerte sind die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen. Das Thüringer Gesundheitsministerium ist als oberste Gesundheitsbehörde für die Veröffentlichung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gelten, verantwortlich. Die Veröffentlichung erfolgt unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

*Testpflicht: Bei bestimmten Regelungen der Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, werden vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen vollständig Geimpfte/Genesene kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zu einer Veranstaltung zu gehen. Zudem gilt die Testpflicht nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Auswirkungen der neuen Landesverordnung auf die Stadt Nordhausen

Nordhausen (psv) Folgende Öffnungsschritte gelten in Thüringen ab den 2. Juni gemäß der 4. Änderung der Thüringer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Juni 2021:
  • Außengastronomie darf öffnen (Kontaktnachverfolgung).
  • Gastronomie in geschlossenen Räumen (Test und Kontaktnachverfolgung).
  • Der Einzelhandel darf vollständig öffnen (ohne Test).
  • Keine Ausgangsbeschränkungen.
  • Bei privaten Treffen sind neben dem eigenen Haushalt maximal 5 Personen in geschlossenen Räumen und 10 Personen unter freiem Himmel zugelassen.
  • Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste empfangen (Kontaktnachverfolgung).
  • Beherbergungsbetriebe (einmaliger Test bei Anreise und Kontaktnachverfolgung).
  • Museen, Gedenkstätten in geschlossenen Räumen dürfen öffnen (Kontaktnachverfolgung).
  • Auch Musik- und Jugendkunstschulen dürfen wieder Einzelunterricht anbieten. Die Kreismusikschule Nordhausen bietet daher ab Montag (31.05.2021) wieder Präsenzunterricht an.
  • Die Schulen und Kitas wechseln ab Donnerstag, den 03.06.2021 in die Phase Grün und damit in den Regelbetrieb.
  • Sportangebote unter freiem Himmel geöffnet (ohne Personenbegrenzung).
  • Fitnessstudios, Saunen in geschlossenen Räumen (Test und Kontaktpersonennachverfolgung).
  • Freibäder sind geöffnet.
  • Bäder in geschlossenen Räumen geöffnet (Test und Kontaktpersonennachverfolgung).


Eine Übersicht darüber, welche Maßnahmen in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ab morgen gelten, findet sich auf unserer Internetseite unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

Aktuelle Informationen zum Nordhäuser Einzelhandel unter https://nordhausen-shoppt.de/.

Unterstützung für die Nordhäuser Gastronomie und Einzelhandel
Für die Stadt Nordhausen bieten die o.g. Corona-Lockerungen wieder mehr Möglichkeiten für Freizeit, Gastronomie und Shopping. Als Stadt Nordhausen möchten wir den handlerinnen und Händlern sowie der Gastronomie die Kanäle der Stadt als Multiplikator für Informationen rund um Öffnungen, Terminvereinbarungen, etc. in den kommenden Tagen anbieten.
Als Stadt Nordhausen vernetzen wir Ihre Angebote über die städtische Homepage sowie mit dem Hashtag #nordhausenoeffnet über die Social-Media-Kanäle:
  • die städtische Facebook-Seite "Stadtverwaltung Nordhausen am Harz",
  • den städtischen Instagram-Kanal,
  • den städtischen Twitter-Kanal,
  • den städtischen YouTube-Kanal.


Gern können Sie uns Ihre Informationen als PDF, Bild oder sonstige Datei via https://sft.svndh.de/presse zukommen lassen.

Wiedereröffnung der städtischen Museen
Ab 4. Juni öffnen die städtischen Museen Nordhausen mit reduzierten Öffnungszeiten (analog Herbst 2020):
  • Montag und Dienstag: geschlossen.
  • Mittwoch bis Samstag: 13 bis 17 Uhr.
  • Sonntag: 10 bis 17 Uhr.


Dienstag bis Freitag sind die Museen vormittags für Schulklassen auf Anmeldung reserviert. Die erforderlichen Hygienemaßnahmen werden anhand der neuen Landesverordnung erstellt.
Ab 1. Juli gelten in den Museen normale Öffnungszeiten:
  • Montag: geschlossen.
  • Dienstag bis Sonntag: 10 bis 17 Uhr.


Badehaus Nordhausen: Öffnung unserer Bäder
Das Badehaus kann wahrscheinlich bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 öffnen. „Mit den Behörden abgestimmt werden muss, das Hygienekonzept, die Trennung vom Schulschwimmen und der öffentlichen Nutzung und der Tag der Eröffnung auf der Grundlage der vorhandenen Wasserparameter. Zugangsberechtigt sind sicher Gäste mit einem aktuellen Test, Geimpfte und Genesene und die Kontaktdaten müssen wir, wie im vergangenen Jahr, aufnehmen.
Auf Grund der Baumaßnahme in der Grimmelallee ist der Wohnmobilstellplatz gesperrt und mit Behinderungen beim Zu- und Abgang des Badehauses zu rechnen.
Die Öffnung der Freibäder ist auch bis Mitte Juni geplant. An der Schaffung der örtlichen Voraussetzungen arbeiten wir zz. abschließend und die Genehmigung der Behörden nach Vorlage der hygienisch einwandfreien Wasserparameter sind Voraussetzung.
Alle aktuellen Informationen auf der Homepage des Badehauses.
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