Meldung

Verwendung beschlossen: Zuweisungen zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden

Donnerstag, 04. März 2021, 12:24 Uhr
Hortgebäude KKS (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Hortgebäude KKS (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3. März die Verwendung der pauschalen Zuweisung gemäß dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 50.000 Euro beschlossen. Die Zuwendung wird 1. als Eigenmittelersatz zur Umsetzung von Maßnahmen des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verwendet. Anstelle des derzeitigen Hortgebäudes der GS käthe-Kollwitz in Nordhausen soll in Containerbauweise ein größerer Ersatzbau geschaffen werden. Die Maßnahme ist notwendig, um das Platzangebot für die Ganztagsbetreuung der Grundschule bedarfsorientiert und gemessen an veränderten Anforderungen (z.B. Inklusion) zu erweitern. Derzeit sind 252 Kinder im Hort der GS „Käthe Kollwitz“ angemeldet. [

Die Planungen in Vorbereitung der Fördermittelanmeldung beim Land Thüringen gehen von maximal 441.800 Euro aus. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
  • Bund = 309.257,41 €
  • Land = 88.359,26 €
  • Stadt = 44.179,63 €
  • Summe = 441.796,31 €


Der Rest der 50.000 Euro wird für nicht förderfähige Kosten nach der GanztagInvest-Richtlinie und 3. auch für die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung bzw. für Geschäftsaufwendungen der Horte der Grundschulen der Stadt Nordhausen verwendet.
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