Meldung

Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum verlängert

Montag, 30. November 2020, 02:28 Uhr
Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) erlässt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde folgende

Zweite Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen

1. Verlängerung des Verbots von Erdaushubarbeiten

Die Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen vom 02. November 2020, öffentlich bekannt gegeben am 07. November 2020, wird bis zum 08. Januar 2021, 24:00 Uhr verlängert.

2. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Ein eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit einem Widerspruch angegriffen wird.

3. Öffentliche Bekanntgabe

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Sachverhalt:
Die Allgemeinverfügung vom 02. November 2020, öffentlich bekannt gegeben am 07. November 2020, ist aufgrund der weiterhin ansteigenden Fallzahlen der Corona-Infektionen und der Weiterführung erforderlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlängern.
Die Allgemeinverfügung, einschließlich Begründung und Lageplan, kann auf der Homepage der Stadt Nordhausen unter www.nordhausen.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Nordhausen, Markt 1, 99734 Nordhausen erhoben werden.


Nordhausen, den 26. November 2020



Kai Buchmann
Oberbürgermeister
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