Meldung

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen in den Dienstgebäuden

Mittwoch, 04. November 2020, 15:04 Uhr
Besucherverkehr Stadtverwaltung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Besucherverkehr Stadtverwaltung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Der Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden bleibt zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerservice bzw. den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Ab heute gilt in den städtischen Dienstgebäuden - für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und für den Besucherverkehr - die Pflicht zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen.
Diese Regelung gilt für die städtischen Beschäftigten auf dem Weg ins eigene oder andere Büros, auf dem Weg zum Kopierer, auf den Fluren, etc. Am Arbeitsplatz selber besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann und auch keine Lösungen (z.B. Trennscheiben, etc.) möglich sind.

Ist das Betreten der Stadtverwaltung erlaubt?
Die Einrichtungen der Stadtverwaltung sind nach vorhergehender Terminabstimmung für den Besucherverkehr über folgende drei Zugänge möglich.
  • 1. Zugang „Altes Rathaus“, Markt 1.
  • 2. Zugang „Neues Rathaus“, Markt 15.
  • 3. Zugang „Postgebäude“, Lutherplatz 5.

Die jeweiligen Zugänge werden den Besucherinnen und Besuchern bei der Terminvergabe mitgeteilt. Zum Termin werden die Besucherinnen und Besucher vom jeweiligen zuständigen Beschäftigten der Stadtverwaltung zum vereinbarten Termin und an einem der Eingänge abgeholt werden. Die Stadtverwaltung ist für den unangemeldeten Besucherverkehr geschlossen.

Sie wissen nicht, welches Amt für Ihre Angelegenheiten zuständig ist?
Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
  • Telefon: 03631 / 696 0
  • Per E-Mail: rathaus@nordhausen.de


Was muss ich beim Betreten beachten?
  • Den Anweisungen der Beschäftigten der Stadtverwaltung ist zu folgen.
  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.
  • Pflicht zum Tragen einer persönlichen Mund-Nasen-Bedeckung.

Wer darf nicht in die Stadtverwaltung?
Der Zugang der Stadtverwaltung ist für Bürgerinnen und Bürgern mit Anzeichen einer Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältungssymptomen nicht gestattet. Hier gilt das Hausrecht.

Ist die Stadtverwaltung barrierefrei erreichbar?
Ja, die Stadtverwaltung ist barrierefrei zu erreichen. Wir bitte bei der Terminabsprache dies mit dem jeweiligen Beschäftigten abzustimmen.

Wie lang darf ich mich in der Stadtverwaltung aufhalten?
Der Aufenthalt in der Stadtverwaltung dient nur der Wahrnehmung des vorab abgestimmten Termins.

Muss ich jede Angelegenheit persönlich in der Stadtverwaltung klären?
Bitte wägen Sie selbst ab, ob ein Termin wirklich notwendig ist. Bitte nutzen Sie vorab die Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail. Services werden auch online angeboten (Bürgerservice über www.nordhausen.de).

Finden Sitzungen der kommunalen Gremien statt?
Die Stadt Nordhausen gewährleistet auch in der derzeitigen Situation die demokratische und kommunale Gremienarbeit. Die gültige ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßn VO vom 31.10.2020 schränkt die Durchführung der Stadtrats- und Ausschusssitzungen der Stadt Nordhausen nicht ein. § 3 Abs. 2 Satz 1 regelt die Zulässigkeit der Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Sitzungen und Beratungen nach § 8 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO unter Beachtung der gültigen Hygienebestimmungen und nach Vorlage eines Hygienekonzepts. Bei Einhaltung und Nutzung der angebotenen Hygienemaßnahmen kann aktiv das potentielle Infektionsrisiko minimiert werden.
Sitzungen der Ortschaftsräte können in den Festhallen, Dorfgemeinschaftshäusern, Versammlungsräumen entsprechend den Landesvorgaben durchgeführt werden.
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