Meldung

Corona-Sonderverordnung des Landes - Auswirkungen auf die Stadt Nordhausen

Sonntag, 06. Dezember 2020, 15:32 Uhr
Neue Corona-Sonderverordnung 1. Dezember 2020


Die neue Corona-Sonderverordnung tritt am Diensttag, den 1. Dezember 2020, in Kraft. Thüringen setzt mit dieser angepassten Sonder-Verordnung die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 um. Die Regelungen gelten bis 20. Dezember 2020.
Hier geht es zur Sonderverordnung

Neuer Eindämmungserlass 2. Dezember 2020

Am 2. Dezember 2020 wurde der Neuer Eindämmungserlass veröffentlicht. Er empfiehlt zusätzliche lokale Maßnahmen bei steigenden Infektionszahlen. Mit einem neuen Eindämmungserlass schlägt das Gesundheitsministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten konkrete Maßnahmen beim Überschreiten bestimmter Infektionswerte vor. Für die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelten nun fünf Stufen:
  • 1. Stufe: Unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
  • 2. Stufe: Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
  • 3. Stufe: Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
  • 4. Stufe: Ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
  • 5. Stufe: Ab 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen

Das Erreichen einer neuen Stufe verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte, die lokal ergriffenen Schutzmaßnahmen zu prüfen und wenn nötig an die Infektionslage anzupassen. In der Regel erfolgt die Anpassung durch Allgemeinverfügungen, in denen bestimmte Maßnahmen festgelegt werden.
Das Ziel des Eindämmungserlasses ist ein jeweils örtlich und lageangepasster Infektionsschutz. Die Vorgaben haben empfehlenden Charakter und werden immer für den konkreten Fall geprüft. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen das Ausmaß des allgemeinen Infektionsgeschehens sowie örtliche Besonderheiten der Infektionslage berücksichtigen.

Aktuelle Situation in Thüringen zum CORONA-VIRUS

Informieren Sie sich täglich über aktuelle Fakten zum Coronavirus in Thüringen auf dem Corona-Informationsportal der Landesregierung.
Das Corona-Informationsportal bietet auch eine Übersicht über diverse Hotlines der zuständigen Landesministerien an!

Gesamtübersicht Thüringen in der KW 49 (30.11.-06.12.2020)

Bei den vorliegenden Fallzahlen handelt es sich um die offiziellen, elektronisch übermittelten Meldungen der Gesundheitsämter an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Von dort aus werden die Daten an das Robert Koch-Institut weitergegeben.
  • Neuinfektionen (letzte 24 h): 374
  • Aktuell in intensivmedizinischer Behandlung (Stand 6.19 Uhr): 90
  • Gesamtzahl der Infizierten: 20.488
  • Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 3.554
  • Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner: 166,6
  • Patienten stationär (Gesamtzahl): 2.045
  • Patienten stationär aufgrund COVID-19 (Gesamtzahl): 1.099
  • Patienten stationär mit schweren Verläufen (Gesamtzahl): 162
  • Verstorbene : 416
  • Stand: 06.12.20, 0:00 Uhr


Aktuelle Lage im Landkreis Nordhausen:

Stand Corona-Infektionen im Landkreis Nordhausen am 06.12.2020, 0:00 Uhr:
  • Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 114
  • Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen: 165 ("aktive" Fälle)
  • Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/7 Tage: 136,7


Die Infektionszahlen bei Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf 7 Tage pendeln sich bei Werten über 100 ein. Dies bedeutet entsprechend der Landesvorgaben Stufe 4 (von 5) im Landkreis. Eine Allgemeinverfügung, wie in den Vorgeben des Landes vorgesehen, lehnt das Landratsamt Nordhausen weiterhin ab. Davon unbenommen wurde auf Bundes- bzw. Landesebene die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis 10.01.2021 verlängert und die Theater bleiben entsprechend der Vorgaben der Staatskanzlei bis 31.01.2021 geschlossen.

Das öffentliche Leben bleibt dadurch in Teilen weiterhin eingeschränkt. Für die kreisangehörige Stadt Nordhausen ergeben sich folgende Maßnahmen:

Kindertagesstätten und Schulen:
Das Bildungsministerium hat die für die Thüringer Schulen und Kindergärten nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder getroffenen Festlegungen am Freitag, 27. November 2020, weiter präzisiert.
  • Schulen bekommen in den weiterführenden Klassen ab Stufe 7 in der Stufe GELB nun generell zusätzliche Flexibiblität, um auch Fachunterricht unter erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen besser absichern zu können. Sie können nun alternativ zum Prinzip der festen Gruppe auch den Mindestabstand in den Klassen einführen oder Kombinationsmodelle beider Maßnahmen umsetzen.
  • Förderschulen/Förderzentren werden wie Kindergärten und die Klassen 1 bis 6 an allgemeinen Schulen behandelt.
  • Auch können Schulen und Kindergärten nun in Regionen, in denen die 7-Tages-Inzidenzzahl auf 100.000 Einwohner unter die Schwelle von 50 fällt, wieder in den Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz (Stufe GRÜN) zurückkehren. Die Regelungen sollen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres gelten. Die entsprechenden Anordnungen und Verfügungen werden rechtzeitig in Kraft gesetzt und den Schulen übermittelt.


Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser:
Die Beschränkungen des Landes sehen vor, dass Sportstätten für den Amateur-Vereinssport geschlossen werden. Dies wird mit entsprechenden Aushängen bekannt gemacht. Darüber hinaus wird ab sofort die Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Festhallen, Dorfgemeinschaftshäuser, Versammlungsräume etc. für Vereinstreffen sowie jegliche privaten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Feiern untersagt. 

VerlängerunG: Verbot von Erdaushubarbeiten um das Südharz Klinikum Nordhausen bis 08.01.2021:
Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes erlässt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde zum Stichtag 7. November 2020 eine Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen. Laut Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt ist das Klinikum als „Level 1“-Zentrum besonders zu schützen und eine eventuelle Evakuierung ist zu vermeiden.
Terminvereinbarung Stadtverwaltung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Terminvereinbarung Stadtverwaltung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern - Erreichbarkeit der Stadtverwaltung:
Der Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden bleibt zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerservice bzw. den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Informationen zum Besucher- und Publikumsverkehr der Stadtverwaltung Nordhausen erhalten Sie hier über die FAQs (Frequently Asked Questions).
Für das Standesamt gilt ebenfalls die Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail: Die Begrenzung der Gäste in den Trauräumen hat weiterhin Bestand. Alle Brautpaare werden seitens des Standesamts postalisch oder persönlich im Gespräch über die aktuellen Regelungen informiert.
Trauerfeiern sind von der neuen Verordnung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 nicht betroffen. es gelten die bisherigen Vorgaben des Landes.

Stadtrats- und Ausschusssitzungen, Ortschaftsräte:
Die ab heutige gültige Verordnung schränkt die Durchführung der Stadtrats- und Ausschusssitzungen der Stadt Nordhausen nicht ein. § 3 Abs. 2 Satz 1 regelt die Zulässigkeit der Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Sitzungen und Beratungen nach § 8 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO unter Beachtung der gültigen Hygienebestimmungen und nach Vorlage eines Hygienekonzepts. Bei Einhaltung und Nutzung der angebotenen Hygienemaßnahmen kann aktiv das potentielle Infektionsrisiko minimiert werden.
Sitzungen der Ortschaftsräte können in den Festhallen, Dorfgemeinschaftshäusern, Versammlungsräumen entsprechend den Landesvorgaben durchgeführt werden.

Stadtbibliothek und Museen:
Gemäß ThürSARS-CoV-2- Sondereindämmungsverordnung bleiben Bildungseinrichtungen geöffnet, z. B. Bibliotheken, Museen (ausschließlich entgeltfreie bildungsbezogene Angebote).

Sonstiges:
  • In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z. B. Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen, Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc.
  • Der Neujahrsempfang, geplant im Januar 2021, wurde nach Rücksprache mit der Hochschule Nordhausen verschoben.
  • Der Kriminalpräventive Rat tagt am 9. Dezember nichtöffentlich, da eine unbestimmte Anzahl an Teilnehmenden zu erwarten war.

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