Meldung

Wann und Wie Dorfgemeinschaftshäuser wieder geöffnet werden

Mittwoch, 24. Juni 2020, 08:07 Uhr
Festhalle Sundhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Festhalle Sundhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Welche Regelungen gilt es zu beachten:


Wann und unter welchen Bedingungen öffnen die Dorfgemeinschaftshäuser/Festhallen wieder:
Ab Mittwoch, den 01.07.2020 können durch die Orteilbürgermeister/innen (OTBM) die Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) und Festhallen (FH) unter Beachtung der nachstehenden für die öffentliche oder private Nutzung vergeben werden:
  • Einhaltung der höchstzulässigen Personenzahl je Raum in den DGH/ FH auf der Grundlage der Flächen und vergebenen Mindestabstände,
  • Sicherstellung der Führung von Teilnehmerlisten durch den Veranstalter zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen (Aufbewahrungfrist 4 Wochen beim Veranstalter, danach Vernichtung),
  • Sicherstellung der regelmäßigen Lüftung in den Veranstaltungsräumen,
  • Reinigung und Desinfektion der genutzten Räume und Nebenanlagen inklusive Tür- und Fenstergriffe nach Nutzung der Veranstaltung durch den Veranstalter; die OTBM kontrollieren dies bei Abnahme der Räumlichkeiten.


Was muss/müssen Veranstalter/Innen beachten:
Veranstalter ist derjenige, der die Nutzung beantragt oder die verantwortliche Person. Veranstaltungen von mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen oder 75 Personen unter freiem
Himmel müssen vom jeweiligen Veranstalter gegenüber dem Landratsamt NDH angezeigt werden. Die Sicherstellung der allgemeinen Hygienevorschriften müssen vom Veranstalter durch ein lnfektionsschutz- und Hygienekonzept konkretisiert und dokumentiert werden. Das Infektionsschutzkonzept, welches jeder Veranstalter von öffentlichen oder privaten Feiern mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 75 Personen unter freiem Himmel
aufstellen muss, muss dem Gesundheitsamt des Landkreises Nordhausen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Ereignis per E-mail unter erlaubniswesen@lrandh.thuerinqen.de oder per
Post dem Landratsamt Nordhausen, FG Ordnung, Gewerbe und Personenstandswesen, Behringstr. 3 in NDH, anzeigen werden.

Es muss enthalten:
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Person (Veranstalter, Leiter, Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Vereinsvorsitzende oder zuständige Amtsträger),
  • Angaben zu den genutzten Raumgrößen,
  • Angaben zu den begehbaren Grundstücksflächen unter freiem Himmel,
  • Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung,
  • Maßnahmen zur regelmäßigen Belüftung,
  • Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstandes von wenigstens 1,50 m wo immer möglich und zumutbar,
  • Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs,
  • Maßnahmen zu Einhaltung der Infektionsschutzregeln,
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes von Arbeitnehmern im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in der jeweils geltenden Fassung.


Einordnung des Themas seitens der Stadt
"Wie auch bei vielen kleineren und größeren gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtigen Bereiche, so gilt auch beim Thema Öffnung Dorfgemeinschaftshäuser Genauigkeit vor Schnelligkeit. Es ist schwer vermittelbar, dass Kitas und Schulen nur langsam in den Regelbetrieb übergehen dürfen, sich alle – auch Kleinkinder an Abstands- und Mund-Nasen-Bedeckung halten – und dann Dorfgemeinschaftshäuser eilig geöffnet werden sollen," so Bürgermeisterin Jutta Krauth. Das Vorgehen wurde gemeinsam seitens der Rathausspitze u.a. mit dem 1. ehrenamtlichen Beigeordneten, Herrn Kramer (OTBM Hesserode), besprochen und abgestimmt. Außerdem werden die Ortsteilbürgermeister in einem Schreiben über die o.g. einzuhaltenden Maßnahmen informiert.
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