Meldung

Informationen zur aktuellen finanziellen Lage der Stadt Nordhausen

Montag, 15. Juni 2020, 13:39 Uhr
Finanzielle Lage der Stadt Nordhausen (Foto: ) Finanzielle Lage der Stadt Nordhausen (Foto: )
1. Im Detail: Haushaltssperre

Die Haushaltssperre wurde durch den Oberbürgermeister mit sofortiger Wirkung am 03.04.2020 ausgesprochen.
  • 7 Mio. Euro im Ergebnishaushalt (laufende Ausgaben der Verwaltung),
  • 2,7 Mio. Euro Mittelbewirtschaftungssperren,
  • im Finanzhaushalt zusätzlich 5,7 Mio. Euro für Investitionsauszahlungen (betrifft ausschließlich Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2020 noch nicht begonnen wurden).


Mit der Haushaltssperre soll einem unausgeglichenen Haushalt 2020 entgegengesteuert und vorgebeugt werden. Ziel ist die Handlungsfähigkeit der Stadt zu bewahren und eine erneute Phase der Haushaltskonsolidierung und dem Verlust der kommunalen Selbstverwaltung zu vermeiden.
Alle Ausschüsse des Stadtrates wurden und werden im öffentlichen Teil über die derzeitige Haushaltssituation informiert (IST-Stand).


2. Mindereinnahmen
Derzeit wird der Minusbetrag für die Stadt Nordhausen liegt derzeit bei 8,4 Mio. Euro (nachvollziehbare Prognose frühestens im III. Quartal) und setzt sich wie folgt zusammen:
  • Herabsetzung Gewerbesteuervorauszahlungen i.H.v. 6,2 Mio. Euro
  • Einbruch Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer von 1,67 Mio. Euro

Noch nicht in Gänze bezifferbar und fortlaufend im Fluss:
  • Bisher 77 Anträge auf Steuerstundungen (davon 70 Gewerbesteuer, 4 Spielautomaten-Steuer, 3 Grundsteuer). Insgesamt hat die Stadt Nordhausen bisher rund 830.000 Euro zinslos (!) gestundet.
  • Jeweils im fünfstelligen Bereich Erträge aus Verwaltungsgebühren, privatrechtliche Leistungsentgelte, Benutzungsgebühren
  • Kita- und Hortgebühren. Hier ist die Höhe der Erstattung durch das Land Thüringen noch nicht bekannt.
  • Mehrausgaben u.a. für Hygienemaßnahmen, Arbeit Ordnungsamt, etc.



3. Hilfspaket des Landes
Die Stadt Nordhausen erhält insgesamt 3,25 Mio. Euro aus dem kommunalen Corona-Schutzschirm des Freistaates Thüringen
  • davon als Schlüsselzuweisung (Ausgleich Mehraufwendungen/Mindererträge) = 730.000 Euro
  • davon als Bedarfszuweisung (Ausgleich Mindererträge Gewerbesteuer) = 2,5 Mio. Euro


[Stand: 15.06.2020]
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