Meldung
Hinweis zum Umgang mit verwilderten Tauben
Donnerstag, 11. Juni 2020, 13:12 Uhr
Nordhausen (psv) Die Stadtverwaltung Nordhausen weist daraufhin, dass es nicht gestattet ist, verwilderte Tauben zu füttern. Hintergrund ist die erhöhte Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung sowie der öffentlichen Reinlichkeit, ausgelöst durch den Taubenkot.
Vom Fütterungsverbot sind insbesondere das Stadtviertel um den Bahnhof sowie die Bereiche um das historische Rathaus und um die Kreissparkasse betroffen. Des Weiteren wurden alle Grundeigentümer im Stadtgebiet darauf hingewiesen, an ihren Grundstücken die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Nistmöglichkeiten der Tauben einzuschränken.