Meldung

Stadt Nordhausen erlässt Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020

Mittwoch, 20. Mai 2020, 18:10 Uhr
Erlass Sondernutzungsgebühren 2020 (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Erlass Sondernutzungsgebühren 2020 (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Die Gewerbetreibenden der Stadt Nordhausen mussten aufgrund von behördlichen Anordnungen ihre Gewerbeunternehmen schließen. Ziel der Stadtverwaltung Nordhausens ist es daher, die durch die Lockerung der strengen Maßnahmen ermöglichte Öffnung der Läden und Gastronomiebetriebe zu unterstützen.

„Als Stadtverwaltung Nordhausen wollen wir unsere Hebel nutzen, um die Verluste der letzten beiden Monate zu mildern. Dazu werde ich den Erlass der Sondernutzungsgebühr für das Jahr 2020 gegenüber den gewerbetreibenden Händlern und Gastronomen in der Stadt Nordhausen aussprechen.“ so Oberbürgermeister Kai Buchmann.
Dies umfasst folgende sofortige Maßnahmen zugunsten der Gastwirte, Händler und Unternehmer in der Stadt Nordhausen:
  • Erlass der Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende im gesamten Jahr 2020 für Auslagen vor dem eigenen Ladenlokal (Werbeaufsteller, Warenauslagen, u. ä. gemäß Ziffer 3.10 NdhSnGebS).
  • Erlass der Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende im gesamten Jahr 2020 für Wirtschaftsgärten (Aufstellen von Stühlen und Tischen zur Bewirtschaftung im Freien gemäß Ziffern 3.06-3.07 NdhSnGebS).
  • Unbürokratisches Beantrage des Straßenverkaufs, sprich Verkauf aus dem Fenster eines Ladenlokals über die Straße (gemäß Ziffer 3.05 NdhSnGebS).
  • Kostenlose Erweiterung von Wirtschaftsgärten, dort wo es ordnungsrechtlich möglich ist, um mehr Kundschaft aufgrund der geltenden Abstandsregeln bewirten zu können.

Hinweis: Für den Erlass der Sondernutzungsgebühr ist eine formlose Antragsstellung notwendig (per E-Mail an: oeff.ordnung@nordhausen.de). Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden erstattet.

„Mit dieser Maßnahme gewinnen die Gewerbetreibenden Luft um ihr Geschäft wieder anzukurbeln. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung gewinnen Zeit, die wir benötigen, um die Sondergebührensatzung bezüglich der geänderten Rahmenbedingungen zu überdenken und anzupassen. Am Wichtigsten ist aber, dass wir eine direkte, unkomplizierte Lösung gefunden haben,“ stellt Buchmann klar.
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.