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ZU BEACHTEN: Nutzung Sportstätten in der Stadt Nordhausen

Freitag, 15. Mai 2020, 17:29 Uhr
ZU BEACHTEN: Nutzung Sportstätten in der Stadt Nordhausen

Nordhausen (psv) Mit der seit 13. Mai 2020 gültigen Landesverordnung wird das Verbot von Vereinssport in Thüringen wieder gelockert. Sport an der der frischen Luft sowie in Sportstätten und damit der Trainingsbetrieb unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften erlaubt. Gemeinsam mit dem Kreissportbund Nordhausen e.V. (KSB) und auf Grundlage der Bestimmungen des Freistaats Thüringen, hat die Stadt Nordhausen eine Roadmap aufgestellt, was bei der Nutzung der städtischen Sportstätten zu beachten ist. Diese Vorgaben wurden bereits den städtischen Vereinen mitgeteilt.
Sportplatz Salzagraben (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Sportplatz Salzagraben (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
An die Nutzung der Sportstätten sind seitens der zuständigen Behörden strenge Auflagen gebunden. „Die Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Nordhausen werden am 25. Mai 2020 wieder öffnen. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebes ist die Einhaltung eines durch den jeweiligen Verein zu erstellendes sportartspezifisches Infektionsschutzkonzeptes,“ so Jutta Krauth, zuständige Dezernentin der Stadt. Diese grundlegende Voraussetzung für die Nutzung der im aktuellen Belegungsplan zugewiesenen Trainingszeit ist an die landesweit vorgegebenen Kriterien gebunden. Infektionsschutzkonzepte müssen gemäß ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO mindestens Folgendes enthalten:
  • Benennung der verantwortlichen Person.
  • Angaben zur genutzten Raumgröße in Gebäuden.
  • Angaben zur begehbaren Grundstücksflächen unter freiem Himmel.
  • Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung.
  • Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung.
  • Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands nach § 1 Abs. 1 Satz 2.
  • Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs.
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach den §§ 3 und 4.

Zusätzlich gibt ein Konzept des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Details für Vereinsvorstände, Übungsleiter und Trainer zur Durchführung von Sportangeboten vor. Gemeinsam mit dem Landessportbundes Thüringen (LSB) wurden Handlungsempfehlungen als Hilfestellung im Vorfeld erstellt. Die sportartspezifischen Hygieneregeln finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des LSB (www.thueringen-sport.de).

Bei Fragen kann der KSB kontaktiert werden. Überdies plant der KSB zum Thema „Wiederaufnahme des Sportbetriebes“ am Freitag, den 22. Mai 2020, um 18.00 Uhr, ein Webinar-Seminar, bei dem die wichtigsten Punkte um die Wiederaufnahme erläutert werden sollen. Ab kommenden Montag (18. Mai 2020) können interessierte Vereine sich dafür beim KSB anmelden. Auch im Punkt Hygieneartikel unterstützt der KSB seine Sportvereine, in dem er jedem Mitgliedsverein Hygieneartikel im Wert von 30,- Euro kostenlos zur Verfügung stellt. Die Bestellscheine sind bereits an die Vereine verschickt.

Eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes kann erst erfolgen, wenn ein vereinsbezogenes Schutzkonzept vorhanden ist und auch umgesetzt wird. Um dies sicherzustellen und sowohl für Sie als Verantwortliche als auch für uns als Träger der Sportstätten die erforderliche Handlungssicherheit zu gewährleisten, bitte ich Sie, die in der Anlage beigefügte Verpflichtungserklärung auszufüllen und bis zum 22. Mai 2020 unterzeichnet an das Amt für Bildung und Kultur, Markt 15, 99734 Nordhausen oder per Mail: schulen.sport@nordhausen.de zu senden. Für Fragen der Vereine stehen die Beschäftigten des Sachgebiets zur Verfügung.

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