Meldung

Thüringen untersagt sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen

Sonnabend, 14. März 2020, 13:47 Uhr

Neben der Entscheidung über Schließungen von Kindergärten und Schulen ab kommendem Dienstag hatte sich die Thüringer Landesregierung in ihrer gestrigen Telefonschaltkonferenz auch auf eine Verschärfung der Auflagen für öffentliche Veranstaltungen verständigt. Der entsprechende Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde gestern Abend fertiggestellt. Demnach sind Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit 50 und mehr Personen ab sofort zu untersagen bzw. aufzulösen. Verstöße müssen zur sofortigen Auflösung der Veranstaltung bzw. Menschenansammlung führen. Für Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sind restriktive Auflagen zu verhängen. Der Veranstalter hat zu prüfen, ob die Veranstaltung notwendig ist und trotz des Infektionsrisikos durchgeführt werden kann. Der Erlass gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Gesundheitsministerin Heike Werner: „Es ist in der aktuellen Situation entscheidend alles dafür zu tun, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bei jeder Veranstaltung besteht das potentielle Risiko einer Übertragung des Virus. Deshalb untersagen wir in Thüringen flächendeckend sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Auch Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sollten nicht mehr stattfinden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind - und auch dann nur unter strengen Auflagen.

Ich danke der Thüringer Bevölkerung für ihr besonnenes Handeln in dieses Tagen. Solidarität ist das Gebot der Stunde. Es gibt viele offene Fragen, auch zur Schließung von Kindergärten und Schulen. Alle diese Fragen sind berechtigt. Wir arbeiten daran, diese Situation zu bewältigen, es wird auf alle Fragen Antworten geben. Mein besonderer Dank gilt allen Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, sie sind die Helden unserer Gesellschaft."

Aktuell gibt es in Thüringen 32 bestätigte Coronavirus-Infektionen.


Hintergrund:


Für die Bevölkerung ist nach wie vor wichtig, einer Ausbreitung von Covid-19 aber auch der Grippe durch grundlegende Hygienemaßnahmen vorzubeugen.

Als wichtigste vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Grippe oder Covid-19 gelten:


* Häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife,
* Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge
* Verwendung von Einmaltaschentüchern

Personen mit Covid-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen sich bitte in häusliche Quarantäne begeben. Falls sich Symptome von Covid-19 zeigen, sollte umgehend der Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktiert werden. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht ins volle Wartezimmer setzen!
Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der Covid-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt in seinem Landkreis oder seiner kreisfreien Stadt wenden.
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