Meldung

Änderung der Abwassergebühren in Nordhausen und Hohenstein

Freitag, 03. Januar 2020, 07:44 Uhr
Der Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen nimmt ab 1. Januar 2020 eine moderate Anpassung der Abwassergebühren für Nordhausen und Hohenstein vor.

„Gebühren müssen kostendeckend sein“, so Toralf Kanowski, Werkleiter des Stadtentwässerungsbetriebes. „Der Änderung der Gebühren liegt eine Gebührenkalkulation für die nächsten vier Jahre zugrunde, die rechtsaufsichtlich geprüft wurde. Aufgrund von steigenden Kosten kann auch nach der Prüfung von Einsparungspotentialen nicht auf eine Erhöhung einiger Gebühren verzichtet werden. Nach den landesgesetzlichen Bestimmungen sei der Stadtentwässerungsbetrieb zur Kalkulation von kostendeckenden Gebühren verpflichtet, so Kanowski. „Der Stadtentwässerungsbetrieb ist besonders stolz darauf, dass die Schmutzwassergebühr, welche fast 90 Prozent unserer Kunden zahlen und welche damit die eigentliche Haupteinnahmequelle des Stadtentwässerungsbetriebes ist, auch in den nächsten vier Jahren nicht erhöht werden muss“, erklärt der Werkleiter.

Der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2019 zugestimmt.

Was bedeuten die Gebührenanpassungen für die einzelnen Gebührenarten?

Schmutzwassergebühr
Die Mehrzahl der Abwassereinleiter wird sich freuen, denn die Schmutzwassergebühr sinkt von 1,97 €/m³ auf 1,88 €/m³. Jedoch wird die zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen seit dem Jahr 2016 nur hälftig erhobene Grundgebühr ab nächstem Jahr wieder in vollem Umfang (36,00 €/Jahr) berechnet.

Niederschlagswassergebühr
Erhöhen wird sich die Niederschlagswassergebühr, die von 0,21 €/m² pro Jahr auf 0,27 €/m² pro Jahr ansteigt, damit aber immer noch unter dem Niveau der Jahre 2004 bis 2007 liegt.

Einleitungsgebühr aus Hauskläranlagen
Bei den Abwassereinleitern aus Hauskläranlagen wird der notwendige Anstieg der Einleitungsgebühren von 0,75 €/m³ auf 1,42 €/m³ etwas gemildert, indem die Beseitigungsgebühr für die Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen von 38,46 €/m³ deutlich auf 33,52 €/m³ gesenkt wird. Der Gebührensatz für die Abwassereinleitung aus vollbiologischen Grundstückskläranlagen steigt von 0,43 €/m³ auf 0,69 €/m³.

abflusslose Sammelgruben
Auf eine Gebührenänderung müssen sich auch die Kunden mit abflusslosen Sammelgruben einstellen. Aufgrund der gestiegenen Kosten für die mobile Entsorgung deckt der derzeitige Gebührensatz nicht mehr die zukünftigen Kosten. Deshalb muss dieser von 25,31 €/m³ auf 26,75 €/m³ erhöht werden. Erfreulicherweise sind hiervon nur sehr wenige Grundstücke betroffen.

Änderungen für den Nordhäuser Ortsteil Buchholz
Ab 01.01.2020 gelten dann auch für die Bürger/innen des Ortsteils Buchholz die Gebührensätze des Stadtentwässerungsbetriebes. Der durch den Abwasserzweckverband „Südharz“ nach Eingemeindung in die Stadt Nordhausen beschlossene Ausschluss des Ortsteils Buchholz wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und tritt mit Beginn des neuen Jahres in Kraft. Ab dann ist der Stadtentwässerungsbetrieb für die Abwasserentsorgung in Buchholz zuständig. Die entsprechenden Satzungen des Stadtentwässerungsbetriebes wurden angepasst und können unter anderem auf der Internetseite unter www.abwasser-nordhausen.de eingesehen werden.
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