Meldung

Einordnung Medieneinlassungen zur Änderung der Doppik-Verordnung sowie Einladung des Landratsamts am 30.01.2019

Mittwoch, 23. Januar 2019, 16:45 Uhr
1) Zur Änderung der Verwaltungsverordnung zur Doppik
  • Die Stadt Nordhausen hat in der Arbeitsgruppe doppisch buchender Kommunen Thüringens an der Novellierung der Landesvorschrift mitgearbeitet und die Erfahrungen aus der Doppik eingebracht.
  • Dies wurde auch über die AG mit den zuständigen Ministerien abgestimmt. Was wiederum zur Novellierung führte. Keine Kommune, die von dieser Änderung der Landesvorschrift nun profitiert, erhält Geld.
  • Sollten zwei Interpretationen vorliegen, so liegt die Deutungshoheit mit Sicherheit bei der Kommune, die die Novellierung inhaltlich begleitet bzw. im Thüringer Innenministerium.
  • Es handelt sich schlicht um eine bilanzielle Korrekturbuchung die durch die Wirtschaftsprüfer der Stadt für den Jahresabschluss 2018 erst noch festgestellt wird.
  • Übrigens: Für die Prüfung der Jahresabschlüsse ist gemäß § 22 Abs5 ThürKDG das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises zuständig. Das Rechnungsprüfungsamt kann sich für diese Aufgabe eines externen Sachverständigen Dritte, sprich Wirtschaftsprüfern, bedienen. Die Beauftragung dieser Wirtschaftsprüfer erfolgt durch den Landrat.
  • Ebenso verhält es sich mit den Pensionsrückstellungen, die zwar in 10-Jahrestranchen aufgelöst aber zahlungsunwirksam gebucht werden.


2) Einladungen des Landratsamtes zur Veranstaltung am 30.01.2019
  • Weder der Betrieb noch der Ausbau des Straßenbahnnetzes Nordhausens zählt zur Aufgabe des Landkreises. Deshalb kann es sich also nur um ein Thema der Stadt handeln (strategische Ausrichtung, Finanzierung usw. dies regelt § 1 der Vereinbarung zwischen Landkreis und Stadt aus dem Jahr 2009). Vom Landkreis wurden bis dato keine Bedarfe angemeldet und begründet. Weder die Stadtverwaltung noch die Verkehrsbetriebe sehen zu priorisierende Bedarfe.
  • Die Übernahme des ÖPNV durch den Landkreis, wie es in allen Landkreisen des Freistaates existiert, wurde ebenfalls vom LRA nicht eingespielt.
  • Die Stadt Nordhausen war zudem nicht ansatzweise in die Veranstaltung am 30.01.2019 eingebunden.
  • Ich habe die Vermutung, dass Herr Jendricke nicht als Landrat sondern für den Ortsverband der SPD agiert und damit habe ich das Thema für mich mit Blick auf die bevorstehende Stadtratswahl eingeordnet, (Vgl. Pressetexte TA vom 05.01.2019 oder NNZ-Online vom 11.12.2018).
  • Ich als Oberbürgermeister bin zur politischen Neutralität verpflichtet (ebenso wie Landräte).
  • Aus diesem Grund wird das Stadtratsbüro auch keine direkte oder indirekte Unterstützung für Wahlkampfveranstaltungen leisten.
  • Die aus meiner Sicht unklar formulierten Einladungen wurden keinesfalls kommentarlos, sondern mit Verweis auf die Kontakte der Stadtratsfraktionen bereits am 17.01.2019 an das LRA zurückgegeben.
  • Eine Weiterleitung von Einladungen zu den genannten Veranstaltungen Barrierefreiheit und Radverkehrskonzept hatte es bisher nie über das Stadtratsbüro gegeben.


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