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Fragen zum Winterdienst in Nordhausen

Mittwoch, 09. Januar 2019, 15:54 Uhr
Winter in Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Winter in Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)

1. Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?
Die Stadt und die für den Winterdienst zuständigen Vertragsfirmen sind für den Winterdienst in der Stadt Nordhausen sowie den Ortsteilen zuständig. Die Stadt ist zum Winterdienst verpflichtet soweit ein Räumen und Streuen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Der Beginn der Räum- und Streuarbeiten wird entsprechende der Wetterlage organisiert.

2. Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?
In der Priorität sind die Straßen im Stadtgebiet (und Ortsteilen) gemäß Straßenreinigungssatzung in drei Räumstufen eingeteilt.
  • I. In der Stufe I sind die wichtigsten Verkehrsadern sowie starke Gefällestrecken, wie z.B. die B4 Parkallee/Harzstraße oder der Beethovenring (als Zufahrt zum Südharzklinikum) etc.
  • II. In der Stufe II sind z. B. die meisten Straßen in der Altstadt sowie u.a. die Sangerhäuser Straße.
  • III. In der Stufe III sind alle Straßen, welche nicht in der Stufe I und II eingeordnet sind. Dies Straßen werden nur nach Bedarf geräumt.

Die Vertragsunternehmen räumen die Land- und Kreisstraßen, welche auf den Ortsdurchfahrten von Nordhausen oder den Ortsteilen liegen. Die Stadtwerke Nordhausen räumen alle weiteren Straßen der Räumstufe I und im Anschluss daran die Straßen der Stufe II. Die städtischen Beschäftigten des Bauhofes sowie des Sachgebiets Grünordnung räumen Treppen, städtischen Plätze, Radwege und Gehwege auf Brücken. Die Hausmeister der städtischen Liegenschaften (u.a. Schulen, Gebäude der Stadtverwaltung, etc.) räumen vor diesen Objekten den Schnee bzw. führen Abstumpfungsmaßnahmen durch.  

3. Wann streut der Winterdienst Salz?
In der Stadt Nordhausen werden zur Beseitigung von Glatteis durch den Winterdienst drei verschiedene Materialen eingesetzt: Streusalz, Sole, Blähschiefer.
Salz bzw. Sole kommt nur auf den wichtigsten Hauptstraßen zum Einsatz. Sole ist ressourcensparend und umweltschonender als Salz. Vorsorglich werden bei Temperaturen um den Gefrierpunkt die Brücken und Gefällestrecken befahren und gegebenenfalls mittels Streusalz oder Solesprüher abgestumpft.

4. Wann müssen Sie die Bürgerinnen und Bürger zur Schaufel greifen?
Für die Grundstückseigentümer gilt hinsichtlich des Winterdienstes die §§ 9 und 10 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen (Link). Bei Schneefall und Glätte sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Als Eigentümer müssen Sie für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr den Gehweg von Schnee und Eis freihalten. Als Streumaterialen sind Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Streusalz darf nur in geringen Mengen und nur in Ausnahmefällen verwendet werden, z.B. bei Glatteis oder Eisregen, wenn die Glätte auf Strecken mit starkem Gefälle, Treppen, Brücken, Rampen mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht ausreichend beseitigt werden kann. Die Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut werden.

5. Räum- und Streupflicht, wenn an einer Straße nur auf einer Straßenseite ein Gehweg ist:
Bei einem einseitigen Gehweg hat ab dem 1. Januar 2019 der Anwohner die Räum- und Streupflicht, auf dessen Seite der Gehweg nicht ist (§ 9 Straßenreinigungssatzung). Dies wechselt dann wieder zum 01. Januar 2020 auf den Anwohner auf dessen Seite sich der Gehweg befindet.

6. Bitte beachten Sie:
Alle Bürgerinnen und Bürger nutzen Gehwege und Straßen. Damit sie alle unfallfrei durch den Winter kommen, sind alle Grundstückseigentümer gleichermaßen verantwortlich. Wenn Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, erhalten diese eine Aufforderung zur Erfüllung der übertragenen Reinigungspflicht. Im Wiederholungsfall droht hier eine Geldbuße gemäß Straßenreinigungssatzung. Die Durchführung der Räum- und Streupflicht wird regelmäßig durch städtische Mitarbeiter kontrolliert.
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