Bürgerservice

Bewohnerparken

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
BewohnerparkenInformationen zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes:

Die Straßenverkehrsbehörde kann gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten "für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel" treffen.

Die Anordnung von Bewohnerparken ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks, die Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Entscheidung, ob sich ein bestimmtes Gebiet für die Einführung von Bewohnerparken eignet, muss einer Untersuchung vorbehalten bleiben.

Bewohnerparken in der Stadt Nordhausen:

In einigen Wohnbereichen mit sehr eingeschränkten Parkmöglichkeiten wurden Bewohnerparkgebiete eingerichtet, um den Bewohnern, die auf das Auto angewiesen sind, eine Parkberechtigung zu sichern.

Die Auflistung über die einzelnen Bewohnerparkgebiete der Stadt Nordhausen finden Sie als Download.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewohnerparkberechtigung:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Bewohnerparkberechtigung.

Ist in einem Gebiet das Bewohnerparken eingeführt, sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung der Sonderparkberechtigungen notwendig:

• der Bewohner muss mit Hauptwohnsitz in dem betreffenden Gebiet gemeldet sein (bei Nebenwohnsitz wird kein Bewohnerparkausweis erteilt)
• es ist kein privater Stellplatz vorhanden
• das KFZ ist auf den Antragsteller zugelassen bzw. wird nachweislich dauernd von ihm genutzt
• durch die Bewohnerparkberechtigung wird eine mildernde Wirkung von einer besonderen Belastung für den Bewohner erreicht

Es gibt nur eine Parkberechtigung pro Bewohner mit max. 2 KFZ-Kennzeichen pro Bewohnerparkausweis.

Auf einen Parkplatz besteht kein Rechtsanspruch. Sie erhalten lediglich die Berechtigung in einem bestimmten Bewohnerparkgebiet Ihr Fahrzeug abzustellen.

Wie erhält man einen Bewohnerparkausweis?

Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich oder als Bevollmächtigter im Sachgebiet Bürgerservice beantragen. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

• Antragsformular
(Das Formular erhalten Sie im Sachgebiet Bürgerservice oder als PDF-Dokument, siehe Download.)
• Personalausweis oder Pass
• Fahrzeugschein
• ggf. Nutzungsbescheinigung des Halters bei dauerhafter Überlassung des Kfz

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.

Beschäftigte bzw. Berufspendler zählen nicht zu den durch den Gesetzgeber Begünstigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Wie lange ist ein Bewohnerparkausweis gültig?

Der Bewohnerparkausweis gilt 12 oder 24 Monate ab dem Tag der Ausstellung. Der Gültigkeitszeitraum kann verlängert werden. (Bringen Sie hierfür bitte Ihren Personalausweis und Ihren alten Parkausweis als Nachweis mit.)

Bei einem Wohnungswechsel oder einer Abmeldung des KFZs verliert der Bewohnerparkausweis seine Gültigkeit. Bitte senden Sie ihn an das Sachgebiet Bürgerservice zurück.

Was passiert bei Verlust des Bewohnerparkausweises?

Ein verloren gegangener Bewohnerparkausweis kann ersetzt werden. Bitte zeigen Sie den Verlust beim Ordnungsamt an und beantragen Sie beim Einwohnermeldeamt einen neuen Ausweis. In diesem Fall ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich. Bei Verlust erlischt die Parkberechtigung bis zur Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Die Gebühr für den Erst- und den Verlängerungsantrag beträgt für ein Jahr 30,70 Euro und für zwei Jahre 61,40 Euro.

Eine eventuell gewollte kürzere Geltungsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht. Die Gebühr für eine Änderung des KFZ-Kennzeichens beträgt 15 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Bewohnerparkgebietes (bei Umzug innerhalb Nordhausens) beträgt 15 Euro. Die Gebühr für die Neuausstellung bei Verlust bis zur bisherigen Gültigkeit beträgt 15 Euro.

Für die Beantragung von einem Bewohnerparkausweis ist ein Termin notwendig.
Diesen können Sie auf der Startseite über das Terminvergabesystem buchen.

Sollten Sie die Unterlagen persönlich abgeben oder per E-Mail/ Post senden beträgt die Bearbeitungszeit derzeit ca. 2-4 Wochen.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an das Sachgebiet Bürgerservice.
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Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
BewohnerparkenInformationen zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes:

Die Straßenverkehrsbehörde kann gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten "für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel" treffen.

Die Anordnung von Bewohnerparken ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks, die Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Entscheidung, ob sich ein bestimmtes Gebiet für die Einführung von Bewohnerparken eignet, muss einer Untersuchung vorbehalten bleiben.

Bewohnerparken in der Stadt Nordhausen:

In einigen Wohnbereichen mit sehr eingeschränkten Parkmöglichkeiten wurden Bewohnerparkgebiete eingerichtet, um den Bewohnern, die auf das Auto angewiesen sind, eine Parkberechtigung zu sichern.

Die Auflistung über die einzelnen Bewohnerparkgebiete der Stadt Nordhausen finden Sie als Download.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewohnerparkberechtigung:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Bewohnerparkberechtigung.

Ist in einem Gebiet das Bewohnerparken eingeführt, sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung der Sonderparkberechtigungen notwendig:

• der Bewohner muss mit Hauptwohnsitz in dem betreffenden Gebiet gemeldet sein (bei Nebenwohnsitz wird kein Bewohnerparkausweis erteilt)
• es ist kein privater Stellplatz vorhanden
• das KFZ ist auf den Antragsteller zugelassen bzw. wird nachweislich dauernd von ihm genutzt
• durch die Bewohnerparkberechtigung wird eine mildernde Wirkung von einer besonderen Belastung für den Bewohner erreicht

Es gibt nur eine Parkberechtigung pro Bewohner mit max. 2 KFZ-Kennzeichen pro Bewohnerparkausweis.

Auf einen Parkplatz besteht kein Rechtsanspruch. Sie erhalten lediglich die Berechtigung in einem bestimmten Bewohnerparkgebiet Ihr Fahrzeug abzustellen.

Wie erhält man einen Bewohnerparkausweis?

Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich oder als Bevollmächtigter im Sachgebiet Bürgerservice beantragen. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

• Antragsformular
(Das Formular erhalten Sie im Sachgebiet Bürgerservice oder als PDF-Dokument, siehe Download.)
• Personalausweis oder Pass
• Fahrzeugschein
• ggf. Nutzungsbescheinigung des Halters bei dauerhafter Überlassung des Kfz

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
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Beschäftigte bzw. Berufspendler zählen nicht zu den durch den Gesetzgeber Begünstigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Wie lange ist ein Bewohnerparkausweis gültig?

Der Bewohnerparkausweis gilt 12 oder 24 Monate ab dem Tag der Ausstellung. Der Gültigkeitszeitraum kann verlängert werden. (Bringen Sie hierfür bitte Ihren Personalausweis und Ihren alten Parkausweis als Nachweis mit.)

Bei einem Wohnungswechsel oder einer Abmeldung des KFZs verliert der Bewohnerparkausweis seine Gültigkeit. Bitte senden Sie ihn an das Sachgebiet Bürgerservice zurück.

Was passiert bei Verlust des Bewohnerparkausweises?

Ein verloren gegangener Bewohnerparkausweis kann ersetzt werden. Bitte zeigen Sie den Verlust beim Ordnungsamt an und beantragen Sie beim Einwohnermeldeamt einen neuen Ausweis. In diesem Fall ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich. Bei Verlust erlischt die Parkberechtigung bis zur Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Die Gebühr für den Erst- und den Verlängerungsantrag beträgt für ein Jahr 30,70 Euro und für zwei Jahre 61,40 Euro.

Eine eventuell gewollte kürzere Geltungsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht. Die Gebühr für eine Änderung des KFZ-Kennzeichens beträgt 15 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Bewohnerparkgebietes (bei Umzug innerhalb Nordhausens) beträgt 15 Euro. Die Gebühr für die Neuausstellung bei Verlust bis zur bisherigen Gültigkeit beträgt 15 Euro.

Für die Beantragung von einem Bewohnerparkausweis ist ein Termin notwendig.
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Sollten Sie die Unterlagen persönlich abgeben oder per E-Mail/ Post senden beträgt die Bearbeitungszeit derzeit ca. 2-4 Wochen.

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