Bürgerservice

Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen

zuständig:

Sachgebiet Standesamt

03631/696 9416
03631/696 835
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Standesamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Alle Informationen und Anträge erhalten Sie entweder im Standesamt oder über den unten angegebenen Link.
Der Antrag wird zuständigkeitshalber über das Büro des Landrates weitergeleitet.
Fristen
Innerhalb eines Jahres nach Geburt des sechsten Kindes, welches mit mindestens fünf weiteren Kindern im gemeinsamen Haushalt der Mutter, des Vaters bzw. der Eltern lebt oder bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).
Bemerkung
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Ehrenpatenschaft und auf das Geldgeschenk besteht nicht. Hierüber wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Verpflichtungen für den Ehrenpaten aus der Patenschaft sind ausgeschlossen.


Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.

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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
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Der Antrag wird zuständigkeitshalber über das Büro des Landrates weitergeleitet.
Fristen
Innerhalb eines Jahres nach Geburt des sechsten Kindes, welches mit mindestens fünf weiteren Kindern im gemeinsamen Haushalt der Mutter, des Vaters bzw. der Eltern lebt oder bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).
Bemerkung
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Ehrenpatenschaft und auf das Geldgeschenk besteht nicht. Hierüber wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Verpflichtungen für den Ehrenpaten aus der Patenschaft sind ausgeschlossen.


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