Bürgerservice

Plakatierungen

zuständig:

Sachgebiet Öffentliche Ordnung

03631/696-9568
03631/696-9534
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum ist Nutzung der Straße über ihren Gemeingebrauch hinaus und stellt eine Sondernutzung dar.

Gemäß § 18 Absatz 1 Thüringer Straßengesetz und § 8 Absatz 1 Fernstraßengesetz i. V. m. § 4 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nordhausen bedarf die Ausübung dieser Sondernutzung der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Nordhausen.

Hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt, Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Markt 15, zu stellen. Bitte geben Sie hier für evtl. Rückfragen immer ihre Telefonnummer mit an.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (siehe Download)
Downloads
Dokumente
schriftlichen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Fristen
Der schriftliche Antrag auf Sondernutzung muss dem Ordnungsamt 14 Tage vor dem Plakatierungsbeginn vorliegen.
Bemerkung
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9567

Plakatierungen

zuständig:

Sachgebiet Öffentliche Ordnung

03631/696-9568
03631/696-9534
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum ist Nutzung der Straße über ihren Gemeingebrauch hinaus und stellt eine Sondernutzung dar.

Gemäß § 18 Absatz 1 Thüringer Straßengesetz und § 8 Absatz 1 Fernstraßengesetz i. V. m. § 4 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nordhausen bedarf die Ausübung dieser Sondernutzung der schriftlichen Erlaubnis der Stadt Nordhausen.

Hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt, Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Markt 15, zu stellen. Bitte geben Sie hier für evtl. Rückfragen immer ihre Telefonnummer mit an.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (siehe Download)
Downloads
Dokumente
schriftlichen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Fristen
Der schriftliche Antrag auf Sondernutzung muss dem Ordnungsamt 14 Tage vor dem Plakatierungsbeginn vorliegen.
Bemerkung
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9567
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.