Bürgerservice

Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf Antrag

zuständig:

Sachgebiet Friedhöfe

03631 / 479 112
03631 / 479 110
03631 / 479 125
Stadt Nordhausen
Hauptfriedhof
Stresemannring 50
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Es besteht Meldepflicht durch den Bürger, persönlich oder schriftlich.
Wann ist die Nutzungszeit für die Grabstätte abgelaufen ?
Wer ist bisher zuständig ? = Antragsteller

Wahlgrabstätten können generell verlängert werden.
Bei Reihengrabstätten erfolgt keine Verlängerung.
Dokumente
Grabnummernkarte/Grabstättennutzungsvertrag
ggf. Vollmacht des Nutzungsberechtigten
Fristen
spätestens 1 Monat vor Ablauf der Nutzungszeit
Bemerkung
Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.

Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf Antrag

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03631 / 479 110
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Stresemannring 50
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Es besteht Meldepflicht durch den Bürger, persönlich oder schriftlich.
Wann ist die Nutzungszeit für die Grabstätte abgelaufen ?
Wer ist bisher zuständig ? = Antragsteller

Wahlgrabstätten können generell verlängert werden.
Bei Reihengrabstätten erfolgt keine Verlängerung.
Dokumente
Grabnummernkarte/Grabstättennutzungsvertrag
ggf. Vollmacht des Nutzungsberechtigten
Fristen
spätestens 1 Monat vor Ablauf der Nutzungszeit
Bemerkung
Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.
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