Bürgerservice

Straßenreinigung

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Es gibt eine Straßenreinigungssatzung und eine Straßenreinigungsgebührensatzung.
Die Straßenreinigungssatzung regelt die Zuständigkeiten bzw. Pflichten und den Reinigungsumfang.
Die Stadt kann die Reinigung auf die Grundstückseigentümer der durch die zu reinigenden Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen (übertragene Reinigungspflicht) oder sie übt die Reinigung selbst aus und erhebt gemäß Straßenreinigungsgebührensatzung dafür Gebühren. Es besteht hier ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Straßenreinigungsgebühren werden durch einen Bescheid festgesetzt. Im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung sind den Straßen die entsprechenden Reinigungsklassen zugeordnet:
RKL Ü - übertragene Reinigungspflicht
RKL 1 - Reinigung der Fahrbahn 1 x wöchentlich
RKL 2 - Reinigung der Fahrbahn 2 x wöchentlich
RKL 3 - Reinigung der Fahrbahn 3 x wöchentlich.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der veranlagten Frontmeterlänge und der Reinigungsklasse bzw. -häufigkeit.
Können Straßen länger als 1 Monat ununterbrochen nicht gereinigt werden, weil dort z. B. eine Baustelle ist, so erhalten die betroffenen Anwohner auf schriftlichen Antrag eine Gutschrift, die mit offenen bzw. künftigen Forderungen verrechnet wird.
Bemerkung
Ansprechpartnerinnen:
Frau Sennecke
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9329

Frau Mühle
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9327

Straßenreinigung

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Es gibt eine Straßenreinigungssatzung und eine Straßenreinigungsgebührensatzung.
Die Straßenreinigungssatzung regelt die Zuständigkeiten bzw. Pflichten und den Reinigungsumfang.
Die Stadt kann die Reinigung auf die Grundstückseigentümer der durch die zu reinigenden Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen (übertragene Reinigungspflicht) oder sie übt die Reinigung selbst aus und erhebt gemäß Straßenreinigungsgebührensatzung dafür Gebühren. Es besteht hier ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Straßenreinigungsgebühren werden durch einen Bescheid festgesetzt. Im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung sind den Straßen die entsprechenden Reinigungsklassen zugeordnet:
RKL Ü - übertragene Reinigungspflicht
RKL 1 - Reinigung der Fahrbahn 1 x wöchentlich
RKL 2 - Reinigung der Fahrbahn 2 x wöchentlich
RKL 3 - Reinigung der Fahrbahn 3 x wöchentlich.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der veranlagten Frontmeterlänge und der Reinigungsklasse bzw. -häufigkeit.
Können Straßen länger als 1 Monat ununterbrochen nicht gereinigt werden, weil dort z. B. eine Baustelle ist, so erhalten die betroffenen Anwohner auf schriftlichen Antrag eine Gutschrift, die mit offenen bzw. künftigen Forderungen verrechnet wird.
Bemerkung
Ansprechpartnerinnen:
Frau Sennecke
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9329

Frau Mühle
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9327
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.