Bürgerservice

Wald, Forsten

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Bewirtschaftung durch die Stadt Nordhausen erfolgt nur auf stadteigenen Waldflächen, derzeit ca. 324 Hektar. Grundlage ist das Thüringer Waldgesetz. Teile der Waldflächen werden in Forstbetriebsgemeinschaften bewirtschaftet. Die gesamte Waldbewirtschaftung erfolgt im Rahmen von Beförsterungsverträgen in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Bleicherode/Südharz.

Auch in der Stadt befindliche "Erholungswälder", wie das so genannte Gehege in Nordhausen unterliegen dem Thüringer Waldgesetz und werden entsprechend bewirtschaftet.

Das Sammeln oder Schneiden von Brennholz in den Waldungen der Stadt Nordhausen bedarf der Genehmigung. Dazu können so genannte "Holzlesescheine" formlos beantragt werden (Erlaubnis zur befristeten Selbstentnahme festgelegter Mengen von Holz, in einem bestimmten Waldabschnitt)



Bemerkung
Ansprechpartner:

Herr Axt
Tel.-Nr. 03631 / 696 9330

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Amt für Stadtentwicklung
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Markt 1
99734 Nordhausen
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Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

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Die Bewirtschaftung durch die Stadt Nordhausen erfolgt nur auf stadteigenen Waldflächen, derzeit ca. 324 Hektar. Grundlage ist das Thüringer Waldgesetz. Teile der Waldflächen werden in Forstbetriebsgemeinschaften bewirtschaftet. Die gesamte Waldbewirtschaftung erfolgt im Rahmen von Beförsterungsverträgen in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Bleicherode/Südharz.

Auch in der Stadt befindliche "Erholungswälder", wie das so genannte Gehege in Nordhausen unterliegen dem Thüringer Waldgesetz und werden entsprechend bewirtschaftet.

Das Sammeln oder Schneiden von Brennholz in den Waldungen der Stadt Nordhausen bedarf der Genehmigung. Dazu können so genannte "Holzlesescheine" formlos beantragt werden (Erlaubnis zur befristeten Selbstentnahme festgelegter Mengen von Holz, in einem bestimmten Waldabschnitt)



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