Koordinierung der Maßnahmen zum Bau, Um- bzw. Rückbau öffentlicher Spielplätze und Freizeitanlagen.
Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spielplätzen und Freizeitanlagen im Rahmen der vom Gesetzgeber und vom KSA bestehenden Forderungen, Organisation und Durchführung regelmäßiger, DIN-EN-gerechter Kontrollen und die Festlegung von Erhaltungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum.
Bemerkung: Es werden durch die Stadt Nordhausen nur öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen verwaltet. Spielplätze in den Wohngebieten werden über den Vermieter geregelt.
Dokumente
Bei Beschwerden sind Fotos und Zeugen sinnvoll.
Bemerkung
Ansprechpartnerin:
Frau Gerlach-Dautz
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9328