Bürgerservice

Spielplätze, Spielgeräte

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Koordinierung der Maßnahmen zum Bau, Um- bzw. Rückbau öffentlicher Spielplätze und Freizeitanlagen.

Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spielplätzen und Freizeitanlagen im Rahmen der vom Gesetzgeber und vom KSA bestehenden Forderungen, Organisation und Durchführung regelmäßiger, DIN-EN-gerechter Kontrollen und die Festlegung von Erhaltungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum.

Bemerkung: Es werden durch die Stadt Nordhausen nur öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen verwaltet. Spielplätze in den Wohngebieten werden über den Vermieter geregelt.
Dokumente
Bei Beschwerden sind Fotos und Zeugen sinnvoll.
Bemerkung
Ansprechpartnerin:

Frau Gerlach-Dautz
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9328

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03631 / 696 9 331
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Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Koordinierung der Maßnahmen zum Bau, Um- bzw. Rückbau öffentlicher Spielplätze und Freizeitanlagen.

Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spielplätzen und Freizeitanlagen im Rahmen der vom Gesetzgeber und vom KSA bestehenden Forderungen, Organisation und Durchführung regelmäßiger, DIN-EN-gerechter Kontrollen und die Festlegung von Erhaltungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum.

Bemerkung: Es werden durch die Stadt Nordhausen nur öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen verwaltet. Spielplätze in den Wohngebieten werden über den Vermieter geregelt.
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