Bürgerservice

Anzeige eines Gaststättenbetriebes

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Gemäß § 2 des Thüringer Gaststättengesetzes (ThürGastG) ist eine Gaststätte vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes unter Angabe der Art der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.
Dokumente
Mitzubringen sind :
- Personalausweis oder Reisepass
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Fristen
Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erstatten.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 2 Abs. 2 ThürGastG 40,00 Euro
Gewerbeanzeige 25,00 Euro

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

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03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Gemäß § 2 des Thüringer Gaststättengesetzes (ThürGastG) ist eine Gaststätte vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes unter Angabe der Art der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.
Dokumente
Mitzubringen sind :
- Personalausweis oder Reisepass
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Fristen
Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erstatten.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 2 Abs. 2 ThürGastG 40,00 Euro
Gewerbeanzeige 25,00 Euro

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