Bürgerservice

Hinzufügen von Namen an den Ehenamen

zuständig:

Sachgebiet Standesamt

03631/696 9416
03631/696 835
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Standesamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Bitte persönlich beim beim Standesamt vorsprechen.
Dokumente
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie nicht in Nordhausen geheiratet haben:
- aktuell ausgestellte Eheurkunde
Bemerkung
Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig.
Der Ehename muss bereits bestimmt worden sein bzw. zusammen mit dieser Erklärung bestimmt werden (in diesem Fall Vorsprache beider Ehegatten notwendig).

Es ist eine Gebühr von 25 € zu zahlen.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.

Hinzufügen von Namen an den Ehenamen

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03631/696 9416
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Neues Rathaus
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99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Bitte persönlich beim beim Standesamt vorsprechen.
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- Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie nicht in Nordhausen geheiratet haben:
- aktuell ausgestellte Eheurkunde
Bemerkung
Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig.
Der Ehename muss bereits bestimmt worden sein bzw. zusammen mit dieser Erklärung bestimmt werden (in diesem Fall Vorsprache beider Ehegatten notwendig).

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