Das Straßenbegleitgrün muss in regelmäßigen Abständen zurückgeschnitten und gepflegt werden (Einhaltung des Lichtraumprofils), damit keine Gefahren für den Verkehr ausgehen (Verkehrssicherungspflicht).
Im Straßenverkehr betrifft das Lichtraumprofil alle Arten der Verkehrswege, also Wege für den Fußgängerverkehr, den Fahrradverkehr und den Autoverkehr. Das Lichtraumprofil ist der Raum, der freigehalten werden muss.
So ist in der Nordhäuser Stadtordnung unter dem § 23 festgehalten, dass der lichte Raum "... über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m Höhe und über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten ist."
Verkehrssicherungspflichtig ist derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Er hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Grundstückseigentümer, die an einer Straße bzw. Gehweg anliegen, sollten darauf achten, wie sie die Anpflanzungen vornehmen. Diese sind in regelmäßigen Abständen zurückzuschneiden, um Verkehrsbehinderungen bzw. -gefährdungen abzuwenden.
Bemerkung
Ansprechpartnerin:
Frau Bade
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9486