Bürgerservice

Immission - Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung

zuständig:

Landratsamt Nordhausen

03631 911-0
03631 911-9119
Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Landratsamt und BürgerServiceZentrum:

Montag: 8.30-12.00 Uhr
Dienstag: 8.30-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30-18.00 Uhr
Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Als Immissionen werden u. a. die Umwelteinflüsse aus Lärm, Staub und Geruch bezeichnet. Bei entsprechenden Belästigungen wenden Sie sich an die zuständigen Behörden:

Lärmbelästigung:

  • Hier liegt die Zuständigkeit bei verschiedenen Behörden, siehe Link - Lärmbelästigungen.


    Staubbelästigung:
  • Hier liegt die Zuständigkeit bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (FG Bau und Umwelt, Tel.: 03631 911-437)


  • Geruchsbelästigung:
  • Hier liegt die Zuständigkeit bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (FG Bau und Umwelt, Tel.: 03631 911-437).
    Eine Ausnahme bildet die Geruchsbelästigung durch Großviehanlagen (z. B. Schweinemast Nordhausen), Zuständigkeit liegt hier beim Landesverwaltungsamt Weimar (Referat Umweltüberwachung, Tel: 0361 3773790).


  • Immission - Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung

    zuständig:

    Landratsamt Nordhausen

    03631 911-0
    03631 911-9119
    Grimmelallee 23
    99734 Nordhausen
    Landratsamt und BürgerServiceZentrum:

    Montag: 8.30-12.00 Uhr
    Dienstag: 8.30-16.00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 8.30-18.00 Uhr
    Freitag: 8.30-12.00 Uhr
    Als Immissionen werden u. a. die Umwelteinflüsse aus Lärm, Staub und Geruch bezeichnet. Bei entsprechenden Belästigungen wenden Sie sich an die zuständigen Behörden:

    Lärmbelästigung:

  • Hier liegt die Zuständigkeit bei verschiedenen Behörden, siehe Link - Lärmbelästigungen.


    Staubbelästigung:
  • Hier liegt die Zuständigkeit bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (FG Bau und Umwelt, Tel.: 03631 911-437)


  • Geruchsbelästigung:
  • Hier liegt die Zuständigkeit bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (FG Bau und Umwelt, Tel.: 03631 911-437).
    Eine Ausnahme bildet die Geruchsbelästigung durch Großviehanlagen (z. B. Schweinemast Nordhausen), Zuständigkeit liegt hier beim Landesverwaltungsamt Weimar (Referat Umweltüberwachung, Tel: 0361 3773790).


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