Ausschreibungen & Auslegungen

Amtliche Bekanntmachung

14.03.2018 - 26.04.2018
Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 und zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (DS 6/5308) sowie Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21. Februar 2018 (Vorlage 6/3673)

Hier: Anhörung der betroffenen Gemeinden sowie der in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnenden Einwohner zum vorgenannten Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag

In diesem zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung und dem o.g. Änderungsantrag werden für den Landkreis Nordhausen folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:

§ 8 (nach Änderungsantrag § 9):
- Die Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“, bestehend aus den Gemeinden Buchholz, Harzungen, Harztor, Herrmannsacker und Neustadt/Harz, wird aufgelöst.
- Die Gemeinden Buchholz, Harzungen, Herrmannsacker und Neustadt/Harz werden aufgelöst.
Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Buchholz wird in das Gebiet der Stadt Nordhausen eingegliedert.
Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden Harzungen, Herrmannsacker und Neustadt/Harz werden in das Gebiet der Gemeinde Harztor eingegliedert.

Die Regelungen zu den Strukturänderungen und deren ausführliche Begründungen sind dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zu entnehmen.

Das Landratsamt des Landkreises Nordhausen führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Strukturänderungen, die sein Gebiet betreffen, ein schriftliches Anhörungsver-fahren der vorgenannten Gemeinden und der betroffenen Einwohner sowie der Verwaltungsgemeinschaft durch. Dieses findet vom 23. März bis zum 25. April 2018 statt.

Der zur Anhörung vorgelegte o. g. Gesetzentwurf der Landesregierung und der o.g. Ände-rungsantrag liegen daher in der Stadtverwaltung Nordhausen, Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, Dienstgebäude: Stadthaus, 2. OG, R 208, Markt 1, 99734 Nordhausen in der Zeit

vom 23. März bis zum 25. April 2018 während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus

Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, weil es unerlässlich ist, dass der Gesetzgeber die Meinung der durch die von ihm zu treffenden Maß-nahmen betroffenen Gemeinden und der Einwohner kennt und in seine Entscheidung einbe-zieht. Den beteiligten Gemeinden und den Einwohnern, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, – gemeint sind hier die Gemeinden Buchholz, Harztor, Harzungen, Herr-mannsacker und Neustadt/Harz sowie die Stadt Nordhausen – wird daher Gelegenheit gegeben, zu den vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen schriftlich Stellung zu nehmen. Die Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“ erhält ebenfalls Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 30/082.6-3/2018) an das

Landratsamt des Landkreises Nordhausen
Kommunalaufsicht
Grimmelallee 23
99734 Nordhausen

zur Weiterleitung an den Landtag gerichtet werden.

Bei Stellungnahmen, die nach dem 25. April 2018 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Nordhausen, 12.3.2018

gez.
Kai Buchmann
Oberbürgermeister
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