Ausschreibungen & Auslegungen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 "Ferienhaus am Mittelbergweg/Teichwiese" der Stadt Nordhausen
07.02.2018 - 24.03.2018
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 30.08.2017 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 "Ferienhaus am Mittelbergweg/Teichwiese" der Stadt Nordhausen (VBP Nr. 56) beschlossen (BV/0722/2017). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Kernstadt Nordhausen (Krimderode) und wird im Norden durch die Bebauung am Mittelbergweg, im Osten durch das Naturschutzgebiet Rüdigsdorfer Schweiz und im Süden durch die Teichwiese begrenzt. Der Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen, Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und FFH – Erheblichkeitseinschätzung zum Bebauungsplan.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des o.g. Planverfahrens vorgesehen werden: Einholung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.
Gemäß § 3 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich zu unterrichten. Ziel ist es der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu werden der Vorentwurf des VBP Nr. 56 und seine Begründung öffentlich ausgelegt in der Zeit:
vom 19.02.2018 bis einschließlich 23.03.2018
im Flur des Amtes für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Nordhausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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