Ausschreibungen & Auslegungen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 55 "Elektrofachbetrieb am Zeppelinweg" der Stadt Nordhausen

08.11.2017 - 23.12.2017
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 "Elektrofachbetrieb am Zeppelinweg" der Stadt Nordhausen (VBP Nr. 55) beschlossen (BV/0720/2017) und damit das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß § 13a BauGB eingeleitet. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Kernstadt Nordhausen und wird im Norden durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, im Osten durch den Zeppelinweg und im Westen sowie Süden durch eine Dauerkleingartenanlage begrenzt. Der Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.



Das Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 "Elektro-fachbetrieb am Zeppelinweg" der Stadt Nordhausen soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB soll gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 18.10.2017 den Entwurf des Vorha-benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 "Elektrofachbetrieb am Zeppelinweg" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/0817/2017).

Der Entwurf des VBP Nr. 55, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung werden an nachfolgender Stelle innerhalb der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt in der Zeit:

vom 20.11.2017 bis einschließlich 22.12.2017

im Flur des Amtes für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Der Entwurf des o.a. Bauleitplanes und die Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
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