Ausschreibungen & Auslegungen

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A

29.07.2017 - 18.08.2017
Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung der Stadt Nordhausen
Vergabe-Nr.: 51/65/2017

a) Auftraggeber: Stadt Nordhausen
Markt 1, 99734 Nordhausen
Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle (Vergabestelle):
Stadtverwaltung Nordhausen, Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle,
Markt 1, 99734 Nordhausen,
Tel.: 03631 696-495, Fax: 03631 696-830, E-Mail: vergabestelle@nordhausen.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A
c) Elektronische Vergabe: nein
d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 99734 Nordhausen, Stadtgebiet
f) Art und Umfang der Leistungen:
Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage mittels LED-Leuchten-Sanierungssystemen (Erneuerung von 1.240 Leuchten, incl. aller Nebenarbeiten sowie Demontage und Entsorgung der Altleuchten)
g) Erbringung von Planungsleistungen: nein
h) Aufteilung des Auftrages in Lose : nein
i) Ausführungsfrist: Beginn: 40. KW 2017; Fertigstellung: 51. KW 2017
j) Nebenangebote: sind zugelassen (nur in Verbindung mit einem Hauptangebot)
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: siehe a)
Die Ausgabe erfolgt während der üblichen Öffnungszeiten.
l) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen: 25,00 €, zzgl. 2,50 € bei Postversand
Der Unkostenbeitrag wird nicht rückerstattet. Bareinzahlung an der Stadtkasse ist möglich. Die Ausgabe der Verdingungsunterlagen erfolgt nur unter Vorlage des Einzahlungsbeleges.
Banküberweisung: Commerzbank NDH: SWIFT-Code/BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE 48 8204 0000 0601 1225 00 Cod. Zahlungsgrund: PK 70008725 unter Angabe der Vergabenummer: 51/65/2017
n) Frist für den Eingang des Angebotes:
Die Frist für die Abgabe des Angebotes endet zum Eröffnungstermin, siehe q)
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe a)
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Eröffnungstermin: 17. August 2017, um 14:15 Uhr
Ort: siehe a), Zimmer: 204
Zur Eröffnung zugelassene Personen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme,
für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme oder jeweils entsprechende Bürgschaft (Rückgabe nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach BGB: 5 Jahre)
s) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: nach VOB
t) Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften müssen sich in einer Arge zusammenschließen.
u) Verlangte Nachweise:
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis zur Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen / Nachweise zu bestätigen.
- Nachunternehmen: Bei Einsatz von Nachunternehmen ist deren Eignung durch die Vorlage ebenfalls dieser Nachweise/Erklärungen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
Darüber hinaus sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweise und Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
- aktueller Nachweis Haftpflichtversicherung
- Qualifikationsnachweis des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherheit an Arbeitsstellen gem. dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“
- Datenangaben zu angebotenen Fabrikaten (Anlage 1- LV)
- Beleuchtungsberechnung entsprechend vorgegebener Straßenkategorie (Anlage 2 – LV)
v) Bindefrist: 15. September 2017
w) Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt: siehe a)
Nachprüfung behaupteter Verstöße: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Vergabekammer, Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Auf die Nachprüfungsmöglichkeit gemäß § 19 (2) ThürVgG sowie die Kostenfolge nach § 19 (5) ThürVgG wird hingewiesen.


J. Krauth
Bürgermeisterin
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