Ausschreibungen & Auslegungen

Öffentliche Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Verlagerung und Vergrößerung des SB-Möbelmarktes Möbel Boss" der Stadt Nordhausen

16.06.2017 - 29.07.2017
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Verlagerung und Vergrößerung des SB-Möbelmarktes Möbel Boss" der Stadt Nordhausen (VBP Nr. 54) beschlossen (BV/0683/2017) und damit das gesetzlich erforderliche Planverfahren eingeleitet. Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen: Den Geltungsbereich 1 (Altstandort Möbel-Boss) bildet die südliche Hälfte des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 4 „Bei der Untersten Ölmühle“ der Stadt Nordhausen (VEP Nr. 4). Er befindet sich zwischen dem Baumarkt (Toom) und dem Gelände des Stadtentwässerungsbetriebes (Kläranlage) an der Halleschen Straße und wird vom Roßmannsbach im Osten begrenzt. Der Geltungsbereich 2 (Neustandort) liegt im südlichen Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 70 „B80 / Im Krug“ der Stadt Nordhausen (BP Nr. 70). Er erstreckt sich südlich der Straße „Im Krug“ zwischen den Ortslagen Bielen und Nordhausen. Die Geltungsbereiche sind aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan (siehe Anlage) ersichtlich.
Die aus den beiden Geltungsbereichen des VBP Nr. 54 resultierende teilweise Überplanung des VEP Nr. 4 und BP Nr. 70 ist als deren jeweils 1. Änderung zu verstehen.
Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Verlage-rung und Vergrößerung des SB-Möbelmarktes Möbel Boss" der Stadt Nordhausen wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassende Erklärung nach § 10 (4) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wurde gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Verlagerung und Vergrößerung des SB-Möbelmarktes Möbel Boss" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Entwurf des o.a. Bauleitplanes und die Begründung werden an nachfolgender Stelle innerhalb der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt in der Zeit

vom 26.06.2017 bis einschließlich 28.07.2017

im Flur des Amtes für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Der Entwurf des o.a. Bauleitplanes und die Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. zur Übersicht
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.