Ausschreibungen & Auslegungen

Aufforderung zur Teilnahme am Interessen- Bekundungsverfahren zur Durchführung einer im öffentlichen Interesse liegenden sozialen Aufgabe

31.01.2017 - 30.04.2017
1. Durchführende Stelle:

Stadt Nordhausen
Amt für Bildung und Kultur
Markt 15
99734 Nordhausen

2. Art des Verfahrens

Die Stadt Nordhausen sucht geeignete gemeinnützige Träger mit Praxiserfahrungen in den regionalen Strukturen zur Durchführung einer im öffentlichen Interesse liegenden sozialen Aufgabe.

3. Gegenstand des Verfahrens:

Die Stadt Nordhausen beabsichtigt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018, mit der Option auf Verlängerung, folgende Projekte zu fördern:

Projekt 1:„Mobile bzw. aufsuchende sowie einrichtungsbezogene Jugendarbeit im Stadtgebiet Nordhausen“

Maximaler Zuschuss im Förderungszeitraum: 150.000,00 €

Projekt 2: „Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Betreuung für Bürger/innen der Stadt Nordhausen mit Migrationshintergrund“

Maximaler Zuschuss im Förderungszeitraum: 30.000,00 €

Die Gewährung der Mittel steht unter dem Vorbehalt eines rechtsgültigen Haushaltes für
das Haushaltsjahr 2018.

Interessenbekundungen von Trägern an einzelnen Projekten sowie die Verknüpfung der Projekte aber auch die Bildung von Bewerbergemeinschaften sind möglich.

4. Verfahren:
Einzelheiten zu den Anforderungen und Aufgabenstellungen sind den jeweiligen Projektbeschreibungen zu entnehmen.

Bewerbungsfrist: 30.04.2017

Nur fristgerecht und vollständig eingegangene Bewerbungsunterlagen werden im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Instrumente des Auswahlverfahrens sind

1. eine Bewertungsmatrix mit folgenden Kriterien:
• Eignung des Bewerbers - Erfahrung, Leistungsfähigkeit, Selbstverständnis des Bewerbers
• Qualitätsmanagement – Instrumente der Qualitätssicherung, Transparenz
• Konzept – Beschreibung von Ausgangslage, Arbeitsfeldern, Zielgruppen, Zielen, Kooperation und Netzwerkarbeit, Personalressourcen
• Kosten- und Finanzierungsplan – sächliche und rechnerische Plausibilität, Verbalisierung von Chancen und Risiken
und

2. ein Trägergespräch mit einer Auswahlkommission.

Die Auswahlkommission setzt sich aus dem Fachausschuss für Generationen, Bildung und Sport sowie Vertretern der Verwaltung der Stadt Nordhausen zusammen. Eine Erstattung der Kosten, die den Beteiligten durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen.

Nordhausen, 31.01.2017, gez. Krauth, Bürgermeisterin

Erläuterungen zu Projekt 1:

Projekt 1: „Mobile bzw. aufsuchende sowie einrichtungsbezogene Jugendarbeit
im Stadtgebiet Nordhausen“

1. Gegenstand und Ziele der Interessenbekundung

Die Stadt Nordhausen sucht geeignete gemeinnützige Träger mit Praxiserfahrungen in den regionalen Strukturen, die auf der Grundlage ihres eingereichten Konzeptes mit eigenem Personal non-formale Bildungsangebote unter dem Projekttitel „Mobile bzw. aufsuchende sowie einrichtungsbezogene Jugendarbeit im Stadtgebiet Nordhausen“ für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 durchführen.

Dabei sollen folgende Wirkungskreise im Stadtgebiet einbezogen werden:
1. Bahnhof, Niedersalza, Unterstadt
2. Zentrum, Altstadt, Nordhausen-Nord
3. Salza, Krimderode
4. Nordhausen-Ost

Zielgruppe sind Kinder- und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren.

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind an den gesetzlichen Regelungen zur Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sowie den Erkenntnissen und Empfehlungen des Landesjugend-förderplanes und des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahre, jeweils herausgegeben vom Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, zu orientieren.

Durch die Schaffung eines zielgruppenadäquaten Freizeitangebots sollen Kinder und Jugendliche in ihrer gesellschaftlichen Orientierung und moralischen Urteilsfähigkeit gestützt werden, mit dem Ziel eines respektvollen und friedlichen Zusammenlebens.

Der Zuschuss für Personal- und Sachkosten im Förderungszeitraum beträgt bis zu
150.000,00 €.

2. Aufgaben des Trägers/ Rahmenbedingungen

Das Konzept soll darauf ausgelegt sein, Kindern und Jugendlichen Freizeitangebote zur Förderung ihrer Entwicklungsprozesse und Weiterentwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen zu unterbreiten. In Orientierung an der Lebenswelt und der Diversität des Einzelnen soll die Gemeinschaftsfähigkeit gefördert werden, indem Handlungsoptionen und Ideen eines gelingenden Lebensbildes aufgezeigt werden. Durch praktische, lebendige Freizeitangebote sollen außerhalb von institutioneller Bildung Lernerfahrungen ermöglicht sowie Normen und Werte vermittelt werden, die zu einer positiven Sozialisation im Sinne einer toleranten und demokratischen Grundhaltung beitragen.

Durch eine Mischung von Komm – und Gehstrukturen sollen Kinder und Jugendliche in mindestens einem Wirkungskreis an den Angeboten partizipieren. In Abhängigkeit von bekannten und auch wahrgenommenen Bedarfen, sind vom Träger Ausrichtung und Umfang der Angebote zu entwickeln und anzupassen. Darüber hinaus engagiert sich der Träger mit eigenen vereinzelten Angeboten oder in Vernetzung mit anderen Trägern in weiteren Wirkungskreisen. Die Kinder und Jugendlichen sollen aktiv in die Gestaltung der Angebote einbezogen werden.

Die Erfüllung des Kinderschutzauftrages nach den Grundprinzipien des SGB VIII ist projekt- bzw. trägerbezogen im Kontext der Angebote darzustellen.

Die personelle Ausstattung muss den Anforderungen des Fachkräftegebotes nach §§ 72, 72a, 74 SGB VIII in Verbindung mit den Vorgaben des Freistaates Thüringen - Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“- genügen.
Gewünscht ist der zusätzliche Einsatz von Ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten.

Neben eigenen Räumen und Strukturen sind öffentliche Orte und örtliche/regionale Strukturen in die Planung der In- und Outdoor Aktivitäten einzubeziehen. Konkrete Festlegungen werden im engeren Abstimmungsprozess nach dem Auswahlverfahren getroffen.

Kooperationen sowie die Vernetzung mit Akteuren der Jugendarbeit und Jugendhilfe im regionalen Bezug werden vorausgesetzt.

Für die angebotenen Leistungen ist ein ausgeglichener Finanzierungsplan zu erstellen. Zusätzliche sichere Einnahmen, z.B. Drittmittel, sind zu berücksichtigen. Sind zusätzliche Einnahmen unsicher, ist das Leistungsspektrum auf die Höhe des Zuschusses der Stadt abzustimmen und weitere Möglichkeiten der Co-Finanzierung sind zu benennen. Treten vor Beginn der Projekte zusätzliche Einnahmen hinzu, sollen diese zur vielfältigeren und wirkungsvolleren Ausgestaltung der Angebote eingesetzt werden.

3. Mit der Interessenbekundung vorzulegende Unterlagen und Nachweise:

a. Konzept einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan bzw. Wirtschaftsplan
b. Registerauszug
c. Satzung oder Gesellschaftsvertrag
d. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
e. Bescheinigung/Prüfbericht des Rentenversicherungsträger über die letzte Betriebsprüfung
f. Nachweis der Gemeinnützigkeit
g. Nachweis bzw. Erklärung zur Einhaltung des Fachkräftegebotes und Angaben zum angewendeten Vergütungssystem

gez. Krauth
Bürgermeisterin

Erläuterungen Projekt 2:

Projekt 2: „Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Betreuung für Bürger/innen der Stadt Nordhausen mit Migrationshintergrund“

1. Gegenstand und Ziele der Interessenbekundung

Die Stadt Nordhausen sucht geeignete gemeinnützige Träger mit Praxiserfahrungen in den regionalen Strukturen, die auf der Grundlage ihres eingereichten Konzeptes mit eigenem Personal, Bürger/innen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel einer gelingenden Integration begleiten.

Vor dem Hintergrund gestiegener Zahlen von Zuwanderern aus kulturell andersartig geprägten Herkunftsländern ist die Integration eine bedeutsame gesellschaftliche Aufgabe. Angebote und Betreuungsleistungen für Bürger/innen mit Migrationshintergrund sollen zur Orientierung in der deutschen Gesellschaftsordnung beitragen. Durch die Interaktion mit dem sozialen Umfeld sollen Hürden, Konflikte und Ängste abgeschwächt oder beseitigt werden, um ein friedliches, respektvolles Zusammenleben von Zuwanderern und Mehrheitsgesellschaft zu erreichen.

Durchführungszeitraum ist der 01.01.2018 bis 31.12.2018.

Der Zuschuss für Personal- und Sachkosten im Förderungszeitraum beträgt bis zu
30.000,00 €.

2. Aufgaben des Trägers/Rahmenbedingungen

Kulturelle Identität kann nicht als festgelegt sondern als ein fließender, sich verändernder Prozess angesehen werden. Durch die Angebote sollen Zuwanderern das Rechts- und Wertesystem vermittelt, Rollenerwartungen und Handlungsspielräume aufgezeigt werden, um sich in alltäglichen Situationen in der Mehrheitsgesellschaft anpassen zu können. Interkulturelle Angebote sollen Chancen der Vielfältigkeit aufzeigen und die gegenseitige Akzeptanz und Toleranz fördern.

Die konkreten Maßnahmen können sein:
- Beratung und Vermittlung von weiterführenden Hilfen
- Betreuung und Begleitung in alltäglichen Angelegenheiten und Behördenangelegenheiten
- Stabilisierung persönlicher, sozialer, gesundheitlicher und beruflicher Kompetenzen
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Veranstaltungen zur soziokulturellen Begegnung und interkulturellen Sensibilisierung

Eine konstruktive Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen sozialen Trägern, den Fachdiensten der kommunalen Verwaltungen und anderen Behörden wird vorausgesetzt.

Ein Fachkräftegebot ist nicht Voraussetzung, jedoch muss der Nachweis von entsprechendem inhaltlichen und methodischen Fachwissen sowie einschlägiger Erfahrung erbracht werden.
Gewünscht ist der zusätzliche Einsatz von Ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten.

In Abhängigkeit der geplanten Maßnahmen sind die infrastrukturellen Bedingungen zu benennen bzw. Vorschläge dafür zu unterbreiten. Konkrete Festlegungen werden im engeren Abstimmungsprozess nach dem Auswahlverfahren getroffen.

Für die angebotenen Leistungen ist ein ausgeglichener Finanzierungsplan zu erstellen. Zusätzliche sichere Einnahmen, z.B. Drittmittel, sind zu berücksichtigen. Sind zusätzliche Einnahmen unsicher, ist das Leistungsspektrum auf die Höhe des Zuschusses der Stadt abzustimmen und weitere Möglichkeiten der Co-Finanzierung sind zu benennen. Treten vor Beginn der Projekte zusätzliche Einnahmen hinzu, sollen diese zur vielfältigeren und wirkungsvolleren Ausgestaltung der Angebote eingesetzt werden.

3. Mit der Interessenbekundung vorzulegende Unterlagen und Nachweise:

a. Konzept einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan bzw. Wirtschaftsplan
b. Registerauszug
c. Satzung oder Gesellschaftsvertrag
d. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
e. Bescheinigung/Prüfbericht des Rentenversicherungsträgers über die letzte Betriebsprüfung
f. Nachweis der Gemeinnützigkeit
g. Nachweis bzw. Begründung zur fachlichen Eignung des Personals und Angaben zum angewendeten Vergütungssystem

Nordhausen, 31.01.2017
gez. Krauth
Bürgermeisterin

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