Meldung

Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer: Silvester- und Streugutreste bitte entfernen

Freitag, 26. Februar 2010, 11:23 Uhr
Nordhausen (psv) Nach den langen Winterwochen lässt die Frühlingssonne den Schnee schmelzen. Dadurch kommen die Hinterlassenschaften des Jahreswechsels - Böller, Raketen und sonstige Abfälle sowie des Winters in Form von Streugut zum Vorschein.

Nordhausens Umweltamtsleiter Steffen Meyer macht darauf aufmerksam, dass die zügige Wiederherstellung eines sauberen und ordentlichen Stadtbildes nach dem langen Winter nur als gemeinsame Aktion der Stadt zusammen mit den Grundstückseigentümern realisierbar ist und weist alle Grundstückseigentümer vorsorglich auf die Erfüllung der übertragenen Reinigungspflicht zur Straßenreinigung durch Grundstückseigentümer hin. „Das bedeutet, dass Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken zur Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichtet sind, die an das Grundstück angrenzen und über die eine Möglichkeit des Zugangs zum Grundstück besteht“, sagte Meyer. Ab heute werde auch die reguläre maschinelle Straßenreinigung wieder aufgenommen, beginnend im Stadtzentrum. Über extern vergebene Aufträge würden u.a. auch die Straßengräben vom Schmutz befreit wie auch große öffentliche Flächen.

„Die Reinigungspflicht laut Straßenreinigungssatzung vom Oktober 2003 erstreckt sich in Straßen, die nicht zum Anschlussgebiet der maschinellen Straßenreinigung gehören, d.h. für die keine Straßenreinigungsgebühren entrichtet werden, auf Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, Gehwege, Böschungen, Stützmauern, Radwege u.ä. entlang der vollen Grundstückslänge. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. Die Reinigung bei nicht ausgebauten Straßen oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen und ähnlichem“, so der Amtsleiter.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch in Straßen, die durch die Stadtwerke maschinell gereinigt werden und somit Straßenreinigungsgebühren erhoben werden, die Gehwege u.ä. entlang der vollen Grundstückslänge durch die Anlieger zu säubern sind. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne vorhandenen Gehweg gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze.

„Obwohl die große Mehrzahl der Grundstückseigentümer in den zurückliegenden Jahren ihrer Reinigungspflicht im Wesentlichen nachgekommen ist, gibt es immer noch Anlieger, die es mit der Ordnung und Sauberkeit vor ihren Grundstücken nicht so genau nehmen. Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Grünordnung sowie des Ordnungsamtes werden in den kommenden Wochen verstärkt die Durchführung der Straßenreinigung kontrollieren. Festgestellte säumige Grundstückseigentümer müssen mit entsprechenden Sanktionen wie Verwarn- oder bei schwerwiegenden Versäumnissen mit Bußgeldern rechnen“, so Umweltamtsleiter Steffen Meyer.

Die Mitarbeiter der Südharzwerke Nordhausen Entsorgungsgesellschaft mbH haben die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen inzwischen wieder aufgenommen und beräumen die Fahrbahnen und die öffentlichen Plätze vom Silvester- und Winterschmutz. Daher ist die Einhaltung der entsprechenden Verkehrsbeschilderungen zur Durchführung der Fahrbahnreinigung zwingend erforderlich.
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